Untermieter zahlt mehr - Mieter verdient

Angenommen, man habe 2 Zimmer, die die gleiche Miete kosten. In einem wohnt
ein normaler Mieter, im anderen dessen Untermieter
Mit diesem Untermieter ist der Vermieter auch einverstanden. Normal
bezahlt ja der Mieter den Gesamtbetrag (eigene Miete plus die Untermiete) als ganzen
Betrag an den Vermieter.

Wenn man als Mieter dann vom Untermieter etwas mehr Untermiete verlangt und dafür selbst weniger zahlt - ist das problematisch? Oder ist das eine quasi erlaubte Form des
„Aushandelns“ mit dem Untermieter?
Der Vermieter bekommt ja seinen Betrag, der würde das ziemlich sicher gar nicht merken. Wer die „eigentlichen“ Kosten des Zimmers aber nicht kennt bzw. die vorherige Absprache, ist nun der Untermieter.
Ist das ein rechtliches Problem, wenn das z.B. rauskäme?

Betrifft nicht mich (sagen alle, stimmt aber echt (-: ) Danke schon mal

sicher darf er gewinn machen, begrenzt würde der wahrscheinlich nur vom Wucher :wink:

Also auch, wenn dem Untermieter nicht bekannt ist, dass es „normal“ weniger kosten würde? Und wenn der Vermieter dav on auch nix weiß?

Also auch, wenn dem Untermieter nicht bekannt ist, dass es „normal“ weniger kosten würde?

JA

Und wenn der Vermieter davon auch nix weiß?

JA, wenn „… nix davon weiß, daß der Untervermieter Gewinn macht“
wobei der Untervermieter ja gegenüber dem Vermieter für etwaiger Betriebskostenmehrverbrauch, etwaige Schäden und evtl. vereinbarte Renovierungen verpflichtet bleibt, d.h. ob er tatsächlich Gewinn macht, stellt sich erst später heraus …

aber: wenn gemeint ist, dass der Vermieter nix von der Untervermietung an sich weiß, dann begibt sich der Untervermieter überhaupt mit der Unvermietung auf dünnes Eis > BGB z.B. § 540, 553
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Der Mieter trägt das finanzielle Risiko was Mietzahlungen (Untermieter), Betriebskosten und ggf. Mieterhöhungen angeht.
Wie man auf den Gedanken kommen kann, dass er dies kostenlos machen müsste, erschließt sich mir nicht.

vnA

Angenommen, man habe 2 Zimmer, die die gleiche Miete kosten.
In einem wohnt
ein normaler Mieter, im anderen dessen Untermieter
Mit diesem Untermieter ist der Vermieter auch einverstanden.
Normal
bezahlt ja der Mieter den Gesamtbetrag (eigene Miete plus die
Untermiete) als ganzen
Betrag an den Vermieter.

Moment mal…rein zum Verständnis:

Der Hauptmieter bezalhlt seine komplette vertraglich vereinbarte Miete an den Vermieter.
Plus dann die Miete für den vom Vermieter akzeptierten Untermieter des Mieters?
Doch nur den vertraglich vereinbarten Mietzins oder?

Mieter und Untermieter haben ein Vertragsverhältnis…der Untermieter hat mit dem Vermieter erstmal nichts zu tun…klar soweit?
Interessant würde das erst bei der Rückgabe werden…

Der Mieter ist seinem Vermieter vertraglich verpflichtet, den Mietvertrag und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten einzuhalten.
Schäden an der Mietsache gingen dementsprechend auch zu Lasten des Mieters, das nur nebenbei.

Der Mieter zahlt seine vertraglich vereinbarte Miete an den Vermieter…wenn der Mieter untervermietet, ist dieser Mietzins der des vermietenden Untermieters und hat mit dem Vermieter nichts zu tun.

Wie das Ganze dann steuerrechtlich aussieht ist ein anderes Thema.