Untermieter zahlt nach erhaltenden Kündigung nicht

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Untermietverhältnis in einer WG.

Ich bin Hauptmieter in einer WG und habe ein Zimmer an ein Pärchen vermietet.
Der Untermietvertrag wurde schriftlich zum Einzug am 01.10.2012 mit beide Vertragspartnern geschlossen. Leide haben wir nun festgestellt das es mit dem zusammenwohnen nicht gut klappt. Ich habe nun die schriftliche Kündigung an beide Personen am 28.11.2012 übergeben. Sie haben die Kündigung mündlich akzeptiert und sich auf die nächste Wohnungssuche begeben. Nun haben Sie frühzeitig eine passende Wohnung gefunden und möchten Anfang Januar ausziehen, also fast 2 Monate vor Kündigungstermin am 28.02.2013
Als ich sie fragte wie wir das mit der restlichen Miete für Januar und Februar regeln wollen, weil ich eigentlich Kompromiss bereit war, reagierten Sie sehr über und waren nicht mehr gesprächsbereit. Ich gehe nun davon aus, dass Sie Anfang Januar ausziehen werden, wenn ich Glück habe die Wohnung und die Schlüssel im ordentlichen Zustand ohne meines Beisammensein übergeben werden und dann weg sind.

Meine Frage stellt sich nun:

  1. ob die schriftliche Kündigung ohne Angeben von Gründen trotz einer mündlichen Annahme als rechtlich rausstellt,

  2. Sie verpflichtet sind mit mir eine Übergabe durchzuführen, bzw. Mir ihre neue Adresse für weitere Nachzahlungen von Miete und Nebenkostennachzahlungen mitzuteilen

  3. Sind sie für die Mietzahlungen für Januar und Februar verpflichtet, wenn sie den Schlüssel abgeben oder nicht.

Vielleicht hat ja schon einer Erfahrungen in dieser Situation gesammelt und kann mir diese mitteilen. Über baldige Kommentare würde ich mich freuen…

Hallo,
so wie ich das sehe, hast Du alles richtig gemacht. Es gibt einen Mietvertrag und Du hast den beiden eine schriftliche Kündigung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmen zukommen lassen. Natürlich könnte man jetzt sagen, die Kündigung hätte per Einschreiben zugestellt werden müssen, um sicher zu gehen, aber da die beiden offensichtlich aktiv geworden sind und sich auf Wohnungssuche begeben haben, können sie den Erhalt der Kündigung kaum leugnen. Außerdem ist das ja auch gar nicht das Problem, da die beiden sicher ausziehen.
Was sie tun müssen, ist eine Adresse dazulassen, da es immer sein kann, dass man nochmals in Kontakt treten muss und sei es auch nur, um falsch zugestellte Post weiter zu leiten.
Ich denke, der größte Knackpunkt ist die Miete für Januar und Februar. So wie ich das sehe und weiß, ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten ein Schutz für beide Seiten. Falls der Mieter vorzeitig ausziehen möchte, muss er einen Nachmieter(Ersatzmieter) finden, der dem Vermieter auch zusagt. Ansonsten muss der Mieter weiter für die Miete aufkommen, auch wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt. Hier auch nochmal ein paar Meinungen dazu.
http://www.gutefrage.net/frage/wohnung-kuendigungsfr…
Grüße, Braselino