Untermieter zahlt nicht

Der Hauptmieter kündigte den Vertrag zw. Vermieter und sich selbst. Am gleichen Tag kündigte er auch den Untermietvertrag bzw. informierte den Untermieter schriftlich von der Kündigung.

Da der HM in 4 Wochen auszieht, steht der UM nun mit seinem Zimmer, aber ohne einen Teil der Küche und des Bades da, da diese rechtmäßig dem HM gehören. Der Vertrag erwähnt allerdings nicht eine gemeinsame Nutzung der Dinge, da die Wohnung und das Zimmer unmöbiliert angemietet wurden.

Hat der UM dennoch Anspruch auf Mietminderung oder ähnliches? Denn er müsste sich ja nun selbst eine Kücheneinrichtung, Waschmaschine etc. besorgen.
So die Argumentation in dem Fall.

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, da im MV nichts von gemeinsamer Nutzung steht.

Hallo Apur.

Da der HM in 4 Wochen auszieht, steht der UM nun mit seinem
Zimmer, aber ohne einen Teil der Küche und des Bades da, da
diese rechtmäßig dem HM gehören.

das geht ja eigentlich nur, wenn der HM bereits vor Frist auszieht (was ja auch durchaus üblich ist, da man selten von einem Tag auf den anderen in eine frisch renovierte Wohnung zieht).

Der Vertrag erwähnt
allerdings nicht eine gemeinsame Nutzung der Dinge, da die
Wohnung und das Zimmer unmöbiliert angemietet wurden.

Dann besteht wohl nur ein vertrag für das Zimmer.

Hat der UM dennoch Anspruch auf Mietminderung oder ähnliches?

Nein. Es gilt, was im Vertrag steht.

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, da im MV nichts von
gemeinsamer Nutzung steht.

Meiner Meinung nach auch. (Ich würde mir als HM da höchstens Sorgen darum machen, dass der UM auch fristgerecht das Feld räumt, denn für die Wohnung ist bis zum Schluß der HM verantwortlich.)

Gruß!

Horst