Untermieterin fristlos kündigen?!

Hallo,

ich bin Hauptmieter in einer WG und habe ein Zimmer an eine Person untervermietet mt welcher es immer wieder Probleme gibt.Eine fristgerechte Kündigung hat die Person bereits erhalten (diese wurde zwar nur von mir und einem Zeugen der Übergabe unterschrieben aber ist ja trotzdem gültige, oder?) aber die Vorfälle häufen sich weiterhin.

Ich habe bereits zwei Abmahnungen (schriftlich) ausgesprochen.

Ich habe gelesen, dass, wenn die Person gegen die Abmahnungen verstößt eine fristlose Kündigung möglich ist.

Stimmt das so?Wie läuft das dann ab? Kann ich die Person (ggf. durch die Polizei) einfach vor die Tür setzen oder ist dazu ein richterlicher Beschluss nötig?Kann ich das Zimmer einfach von einer Umzugsfirma räumen lassen und der Person dann die Kosten in Rechnung stellen?

Danke schonmal für die Hilfe!

Ist es der Hauptwohnsitz des Problemfalles? Wenn nicht, dann würde sich eine Kündigung
leicht aussprechen lassen. Ein bisschen Selbstjustiz ist sicher auch hilfreich, wenn man in den Mühlen des deutschen Rechts nicht untergehen will. Drohen sie ihm an, was sie vorhaben und ziehen es nach Frist durch.

Ist es der Hauptwohnsitz des Problemfalles?

wo im gesetz steht, dass das einen unterschied ausmacht?

Wenn nicht, dann
würde sich eine Kündigung
leicht aussprechen lassen.

aussprechen kann man alles. deshalb wird eine fristlose kündigung aber noch lange nicht gültig. du kennst vermutlich den kündigungsgrund? oder warum stellst du derartige behauptungen auf?

Ein bisschen Selbstjustiz ist
sicher auch hilfreich, wenn man in den Mühlen des deutschen
Rechts nicht untergehen will.

aber sonst geht’s noch???

Drohen sie ihm an, was sie
vorhaben und ziehen es nach Frist durch.

fristlose kündigung, die man nach einer drohfrist ausspricht. ja ne, is klar.

hat dir schon mal jemand gesagt, dass man gar nicht antworten muss, wenn man so gar keine ahnung hat wie du?

  1. FAQ:1129
  2. ohne kündigungsgrund keine kündigung. woher soll hier im forum irgendwer wissen, ob die abmahnungen gerechtfertigt waren? oder welche gründe mittlerweile vorliegen?

Hallo, ich gehe davon aus, daß die Abmahnungen gerechtfertigt waren. Nach der zweiten Abmahnung ist eine fristlose Kündigung statthaft. Weigert sich der Mieter die Wohnung zu verlassen (und die Schlüssel herauszugeben), so muß man gerichtlich einen Räumungsbeschluß erwirken, ein Umzugsunternehmen beauftragen und Lagerraum für das zu lagernde Mobiliar anmieten. Der Vermieter kann dies dem Mieter in Rechnung stellen, muß aber für alles dies erst einmal finanziell in Vorleistung treten und bleibt, falls der Mieter den Offb.eid leistet, auf seinen Kosten sitzen. Ich würde dringend abraten, die Sachen selbst zu entsorgen, da der Mieter dann behaupten kann, was er will (z.B. „wo ist die Geldkasette mit meinen 5.000 Euro geblieben?“ oder ähnliches). - Eine persönl. Lösung ist da besser, sie können auch zum Schiedsmann Ihrer Gemeinde/Stadt gehen, dieser wird als Mittelsmann eine für alle Parteien akzeptable Lösung vorschlagen, dies ist kostenlos und erspart Gerichtskosten usw.- Gruß, Achim