Untermieterin hat Dauerbesuch

Hallo Zusammen,

ich vermiete seit einigen Jahren ein Zimmer in meiner 140qm großen 4 Zimmer Wohnung und komme damit sehr gut zurecht. Seit Januar wohnt meine Freundin zur Untermiete in dem Zimmer und hat laut Vertrag ein Mitnutzungsrecht für Küche, Balkon, Bad und WC. Besuche oder ähnliches sind vertraglich nicht geregelt, da ich niemandemden Besuch von Freund und oder Freundin verbieten will und kann.
Nun hat meine Freundin aber einen Freund, der noch offiziell bei seiner Frau wohnt, dort auch duscht und seine Wäsche wäscht (seine Frau hat ihn nicht rausgeworfen, alles läuft auf beidseitigem Einverständnis). Aber er verbringt die Abende, die Nächte und die Wochenenden in meiner Wohnung, nutzt also auch Bad, Balkon und Küche. Dadurch fühle ich mich massiv in meiner Bewegungsfreiheit gestört. Und es soll laut eigener Aussage noch zwei bis drei Monate dauern, bis sie alles geregelt haben und eine Wohnung gefunden haben. Sie sind nicht kompromissbereit, sondern es wird an meine Freundschaft und Menschlichkeit appeliert, als wenn es nicht schon reicht, daß ich deren Müll entsorgen muß. Es gab schon reichlich Krach und die Stimmung ist dementsprechend. Wenn sich nicht was ändert, habe ich bald ein Magengeschwür. Ich mag ihn und will ihn gar nicht rauswerfen und ich weiß auch nicht, ob ich das Recht dazu habe. Aber so gehts einfach nicht mehr. Ich fühle mich als Störfaktor in meinem Zuhause.
Kann ich dagegen etwas tun ? Beide sind nicht bereit einen Kompromiss einzugehen und bieten auch nichts derartiges an.
Für einen fachmännischen Rat oder auf Erfahrung basiertes Wissen, wäre ich sehr dankbar …

ariellefisch

Hallo!

  1. Text nochmal schreiben und die Vorschaltseite beachten!
  2. Reinschreiben ob das Zimmer möbliert ist.

Vorschaltseite ? Ich hab das hier anscheinend falsch verstanden, ich wollte keine Rechtsauskunft, sondern mich über mein Problem austauschen, aber scheinbar geht das hier nicht …

Nun, wenn man eine Frage im „Mietrecht“-Brett stellt, ist davon auszugehen, daß man das Problem unter rechtlichem Gesichtspunkt erörtert wissen will… Von daher die Info: wenn die Untermieterin in der Wohnung des Hauptmieters möblierten Wohnraum bewohnt, ist eine Kündigung des Untermietverhältnisses ohne Angabe von Gründen jeweils am 15. zum Ende des Monats möglich. Sprich: Du könntest ihr ohne weiteres zum 31. August kündigen, Problem erledigt.