ich habe einen Untermieter der raucht. Leider ist die Freundschaft(wie immer am Geld) zerbrochen. Somit ist der Balkon (ehem. Raucherzone) jetzt ‚Sperrgebiet‘ da nur ein kleines Nebenzimmer vermietet wurde.
Ich will nicht das in der Wohnung geraucht wird. Im Mietvertrag steht dazu nichts. Darf ich ihm als Vermieter das Rauchen in geschlossenen Räumen verbieten?
Und erweitert, welche Paragrafen beschäftigen sich speziell mit Mieter/Vermieter Verhältnis in einer WG?
Hallo, ich weiß nicht, wie es rechtlich ist.
Meine persönliche Meinung ist, dass Du es nicht verbieten kannst, da Du nicht schriftlich darauf hingewiesen hast und Dein Untermieter nur in dem angemieteten Zimmer raucht. Vielleicht findest Du einen anderen Grund, das Mietverhältnis aufzulösen, wie z. B. verzögerte Mietzahlung. Dann würde ich ihm fristgerecht, also nicht fristlos kündigen.
Da Sie ihm Mietvertrag nichts festgehalten haben, darf der/die Untermieterin in ihrem Zimmer auch rauchen.In den gemeinschaftsräumen Kü. Wohnz. können Sie es mit guten Worten der Person verbieten.Ansonsten müssen Sie sich mit 3 mon. Kündigung trennen.
Falls Sie der Hauptmieter sind, lesen Sie ihren eigenen Mietvertrag genau durch, denn es gibt Vermieter die das ausdrücklich nur im Freien erlauben(Balkon-Terrasse).