Untermieterin, Rechte, Kündigung

Ihr habt euch auf die „Einschränkung eures Lebensraumes“ selbst eingelassen, als ihr eine Untermieterin genommen habt.
Warum soll denn ein Mensch keinen Besuch haben dürfen? Weil ihr die großen Gönner seid?

Ihr habt euch vorher nicht informiert, ihr habt keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen und ihr nehmt hier überhaupt keinen Rat an oder reflektiert mal euer eigenes Verhalten.

Irgendwie geschieht euch das recht, denn anders wollt ihr ja anscheinend nicht lernen.

Gruß und nix für ungut

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Damit das nochmal klar formuliert ist: ihr habt keine WG. Von einer Wohngemeinschaft wäre die Rede, wenn sie gleichberechtigt mit euch im Mietvertrag stünde, aber dann könntet ihr nicht das Geringste tun, um sie loszuwerden, sondern dann wäre das Sache eures Vermieters.

Ist jetzt unangekündigter Besuch für 6 Wochen erlaubt oder nicht?

Ja, der ist erlaubt.