Untermieterin, Rechte, Kündigung

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Untermieterin.
Vor über einem Monat ist sie bei uns eingezogen (lebe mit meinem Ehemann zusammen) und hat bisher die Miete pünktlich gezahlt.
Leider ist sie unordentlich und sonst hilft sie kaum mit.
Nun möchten wir doch, dass sie geht und einen schriftlichen Mietvertrag haben wir auch nicht unterzeichnet.
Bisher weigert sie sich auszuziehen, obwohl wir ihr zwei Monate Zeit geben.
Was können wir tun?
Ihr Zimmer wurde unmöbliert vermietet, aber der Rest gehört uns (Küche, Geschirr, Waschmachine etc.).
Jetzt ist obendrauf ihr Freund (Fernbeziehung) seit drei Wochen hier und verbraucht Strom und Wasser. Wir haben einen Durchlauferhitzer.
Sie hat ihn nicht vorher angekündigt und es nervt uns total, dass sie beide auf unseren Kosten hier leben.

Da wir keinen Untermietvertrag schriftlich abgeschlossen haben, ist wohl ein mündlicher Mietvertrag entstanden und als Beweis könnte sie die Mietzahlungen aufführen.

Dennoch. Was könnte ich tun, um sie zum ausziehen zu bewegen, denn es ist unsere Wohnung und die möchten wir wieder für uns haben.
Zusätzlich hat sich bei mir berufsbedingt etwas geändert und ich brauche einen ruhigen Raum zum arbeiten, daher könnte ich auf Eigenbedarf setzen.

Meine Fragen:
Wie könnte ich eine Kündigung durchbringen, was sind die Fristen (habe etwas von 14 Tagen gelesen) und ist ihr Besuch rechtens, obwohl wir keine Vorwarnung bekommen haben?

Eine Antwort wäre wirklich hilfreich, weil es zährt wirklich an den Nerven das Zusammenleben!

Liebe Grüße

Hallo!

Warum soll sie denn mithelfen und bei was eigentlich ?

Wenn da nichts vertraglich vereinbart ist, dann muss sie das auch nicht.

Und sie darf durchaus Besuch bekommen, der auch bei ihr übernachten/wohnen darf.

Bei längerem Besuch können aber die Nebenkosten auf die tatsächliche Nutzerzahl angepasst werden (eigentlich selbstverständlich).

Kündigung ?
Ihr habt unmöbliert vermietet = das ist schlecht !

es gilt die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings habt Ihr ja keinen Grund (etwa Eigenbedarf),deshalb gilt 6 Monate Frist ohne jede Begründung.

Käme es zu Zahlungsschwierigkeiten kann man fristlos kündigen, aber das bedeutet ja nicht sie zieht auch aus. Man müsste eine Räumungsklage einleiten.

Das mit den 14 Tagen gilt nur bei möblierten Zimmern als Untermiete. Also hier ja gerade nicht !
Euer Untermieter ist also ein ganz normaler Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

Ihr habt einen Mietvertrag abgeschlossen, halt nur mündlich. Das ist aber völlig egal, es ist ein vollwertiger Vertrag.
Nur halt mit den Schwierigkeiten, das nichts schriftlich fixiert ist und es deshalb Streit um Absprachen geben kann.

MfG
duck313

Sie hilft nie im Haushalt mit, bringt also nicht den Müll raus, macht nicht einmal ihren Abwasch.

Sind drei Wochen bereits ein längerer Aufenthalt?
Kann ich ihr für diesen Zeitraum eine Rechnung für die erhöhten NB stellen, obwohl wir das nicht schriftlich festgehalten haben.

Des Weiteren ist ihr Zimmer zu klein für zwei Personen. Da müsste doch eine fristlose Kündigung wegen unzweckmäßigem Gebrauch o.ä. drin sein. Dann würde eine fristlose Kündigung was bedeuten, dass sie in einer Woche oder gar Tagen ausziehen muss?

Dann musst Du sie vorher abmahnen.
Es sollte unter normalen Menschen selbstverständlich sein, man wäscht sein Geschirr selbst ab, räumt es weg und säubert auch die Küche/Bad von der eigenen Benutzung.
Sie wohnt doch nicht im Hotel.

3 Wochen reichen sicher bereits knapp aus, wenn nicht absehbar ist, der Freund zieht auch wieder mal aus. Sonst geht man, glaube ich, von länger als 6 Wochen aus.

Überbelegung ?
Könnte ein Grund sein, dazu müsste man die Zimmergröße kennen.

MfG
duck313

Nicht abzuwaschen und nichts im Haushalt zu tun ist vielleicht nicht gerade höflich, aber das ist ihre Angelegenheit. Oder wurde vereinbart daß sie dafür bezahlt wird, billiger wohnt oder dergleichen? Ihr Zeug bleibt dann eben einfach ungewaschen stehen, wenn sie keine Teller mehr hat wird sie nicht drum herumkommen. Besuch ist für ein paar Wochen zulässig (gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache), der Vermieter kann dagegen vorgehen wenn es den Anschein hat als ob jemand zusätzlich mit einzieht ohne daß dies vorher genehmigt wurde.

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Tja, und die Vermieter verzichten dann eben auch auf saubere Teller oder was?

Gruß

ist das so?
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-ohne-schriftlichen-mietvertrag/
sagt:
„Wurde keine Vereinbarung getroffen, braucht der Mieter keinerlei Nebenkosten zu zahlen.“

btw., falls das nicht klar ist: jede kündigung eines mietvertrags muss schriftlich erfolgen. der grund muss angegeben werden oder auf http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html bezug genommen werden.

anyway: @Vegas_c1ec82, ihr habt offensichtlich genau gar keine ahnung vom thema. also geht mal ganz schnell los und lasst euch von einem profi vor ort beraten. anwalt, mieterverein, vermieterbund o.ä… so tappt ihr nur von einem fettnapf in den nächsten.

Gibts schon Möglichkeiten: ihr Geschirr ins linke Fach, die anderen Sachen ins rechte Fach, von denen hat sie die Finger zu lassen… Hab meinem Untermieter auch mal seine ungewaschenen Sachen aus dem Fenster geworfen und damit war das dann kein Thema mehr…

Ja, aber es kann doch nicht sein, dass unangekündigt plötzlich ihr „Besuch“ auf der Matte steht und mich eine weitere Person daran hindert das eigene Bad zu benutzen :frowning:
Und drei Wochen sind schon eine lange Zeit. Unangekündigt + 3 Wochen (mittlerweile bald 4) = Abmahnung bzw. mit anschließender fristloser Kündigung, wenn ihr Freund sich nicht sofort eine neue Bleibe sucht oder??

EDIT:
Es geht nicht mehr um das Geschirr. Sie haben sich bereit erklärt hinter sich aufzuräumen. Dennoch gefällt es mir nicht, dass sie einfach so Besuch mitbringt für so eine lange Zeit und unsere Sachen mitbenutzen (vor allem an sauberem Geschirr mangelt es schnell)

Und wie gesagt, es ist nur ein mündlicher Untermietvertrag. Da könnte sie ja sonst was sagen… das wir dieses oder jenes vereinbart haben und sich somit eigene Spielregeln/ Freiraum schaffen!

Ja klar, da sie sich ja auch sonst an Regeln hält, stellt man einfach eine weitere auf.

Viel Spaß!

Hi!

Abgesehen davon, dass ihr dringend juristischen Rat von einem Profi benötigt, gebe ich jetzt ungefragt auch mal meinen Senf dazu, weil ihr meiner bescheidenen Meinung nach auch ein psychologisches Problem mit eurer Untermieterin habt:

Ihr seid völlig unbedarft, naiv und blauäugig diese Untervermietung eingegangen, aus welchen Gründen auch immer. Ihr seid davon ausgegangen, dass alles gut gehen wird und habt deshalb nichtmal einen Mietvertrag klargemacht, obwohl nicht mal der alles regeln kann, v.a nicht auf der zwischenmenschlichen Ebene. Und die ist eben sehr wichtig ist, wenn man sich jemanden so dicht auf die Pelle rücken lässt, dass derjenige in den eigenen 4 Wänden mitwohnt.

Ihr hattet Erwartungen und die sind nun nicht erfüllt worden - und damit kommt ihr jetzt nicht zurecht.
Das ist euer eigentliches Problem!
Lösen könnte man das, indem man die Person einfach rauswirft, aber ihr habt dabei vergessen, dass auch sie ein Mensch ist mit Bedürfnissen und mit Rechten - und der Mieterschutz in Deutschland ist ziemlich weitreichend. Wer sowas ignoriert kann sich auf einen langen Einigungsprozess einstellen.

Vor allem aber: Ein Untermieter ist kein Untergebener und auch kein Untermensch. Aber so ein bisschen präsentiert ihr euch schon als die Herrscher, die jetzt einfach kurzen Prozess machen möchten.

Als ihr euch einen Untermieter genommen habt habt ihr gewusst, dass euer Bad hin und wieder nicht zugänglich sein wird.
Ihr habt gewusst, dass sie die Küche mitbenutzt.
Und ihr hättet euch denken können, dass sie auch mal Besuch bekommt, auch Übernachtungsgäste.
Das ist bei allen anderen Menschen ganz genauso und ganz normal.
Mein Freund lebt auch weiter weg und kommt morgen für ganze 5 Wochen. Danach kräht kein Hahn.
Dass ihr Freund 3 Wochen bleibt ist überhaupt nichts Ungewöhnliches, und dass er natürlich auch Wasser verbraucht ist ein Nebeneffekt. Genauso verbrauchen Gäste, die nur zum Kaffee kommen, auch Wasser, wenn sie auf Klo gehen.

Wenn sie drei Wochen zu ihm führe, würdet ihr ja auch keine Gutschrift ausstellen für das eingesparte Wasser.

Wenn ihr euch also an solchen Dingen aufhängt, kann man nur sagen: Willkommen im Leben!

Also: Kommt einfach mal runter. Aufregung hilft euch nicht weiter.
Ihr seid naiv und blauäugig eine heikle Sache eingegangen und bekommt gerade die Quittung. Das ist niemand anderes Schuld als eure eigene. Also tragt die Verantwortung mit Würde, informiert euch über die rechtliche Lage und haltet euch an alle Gesetze und die Bedingungen, die an eine Kündigung geknüpft sind.
Begegnet eurer Untermieterin mit Respekt und Konsequenz.
Und haltet euch nicht für was Besseres, nur weil ihr ein großes Haus habt oder was auch immer.

just my 2 cents

Gruß, DropDeadDiva

Dann schauen wir eben mal was der Mieterbund zum Thema „Besuch“ sagt, und da ist von sechs Wochen die Rede…
http://www.mieterbund.de/index.php?id=358
Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten die entsprechenden Regelungen des BGB, Abweichungen davon müssen schriftlich festgehalten und belegt werden.

Ohne Ankündigung bei einer WG?
Unsere Küche und Bad ist sehr klein. 6 Wochen wären wirklich hart… :cold_sweat:

Hier steht ein Besuch ist nur unter der Zustimmung aller Parteien in einer WG zulässig.

Habt ihr mit der Dame einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen? Garantiert nicht. Das ist ein stinknormaler Untermietvertrag… Zur Definition des Gesellschaftsvertrags § 705 BGB: Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Apropos eine Frage: habt ihr euch die Untervermietung eigentlich von eurem Vermieter genehmigen lassen?

Ja haben wir. Anders wäre es gesetzeswidrig nehme ich an.

Es heißt also, dass man bei einem stinknormalen Untermietvertrag den Besuch dulden muss, obwohl dieser den Lebensraum einschränkt?

6 Wochen am Stück heißt es, wobei wiederum Experten meinen, dass es nicht am Stück sein muss.
Wie sieht es hier im Konkreten aus?

Ich weiß ich mache mich sehr unsympathisch gerade, aber in der Vorgeschichte, die ich nicht erzählt habe, da es nichts zur Sache bringt, habe ich mich mehr als großzügig gezeigt. Sprich öfters mal zum Essen eingeladen, sie gefahren, all ihre kleinen Marotten durchgehen lassen oder das Mitwaschen ihrer Sachen. Aber jetzt habe ich wirklich genug.

Nun ja, nachdem ihr das Ganze offenbar recht blauäugig angegangen seid wollte ich das lieber mal gefragt haben, nicht daß ihr damit euren eigenen Mietvertrag gefährdet. Aber im Endeffekt läuft es drauf hinaus, daß ihr die Auswirkungen des Untervermietens unterschätzt habt. Die Wohnung ist nach dem, was ihr schildert, klein, und da jemanden mit drinzuhaben ist nicht jedermanns Sache. ich habe es seinerzeit deswegen gemacht, weil ich die allermeiste Zeit abwesend war und nur alle paar Wochenenden jemanden ertragen mußte, aber nicht so ohne weiteres in das betreffende Zimmer zu kommen war mir schon lästig, und mehrere mußte ich auch vor die Tür setzen. Von daher ist das Klügste, was ihr tun könnt: kündigt ihr mit der gesetzlich gegebenen Halbjahresfrist, schlagt ihr eventuell vor den Umzug zu finanzieren und laßt es künftig bleiben…

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ihr habt keine wg. ihr habt untervermietet.

dass es keinen schriftlichen mietvertrag gibt ist euer eigenes problem. niemand hat euch dazu gezwungen. ihr hättet euch haöt vorher mal wenigstens in grundzügen informieren müssen. hinterher schimpfen und toben ist keine lösung. nicht mal ein wenig.

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Warum nehmt ihr euch dann noch Untermieter???

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