Untermieterin zahlt miete nicht bis mein freund auszieht!

Hallo,

Ich bin Hauptmieterin einer 3 Zimmerwohnung und habe seit 6 monaten eine untermieterin zu Wg zu ziehen lassen, nun wohnt auch mein freund bei mir mit dem ich mir mein Schlafzimmer teile.

Als meine mitbewohnerin mir mitteilte dass sie meinen freund als Mitbewohner nicht akzeptiert und darauf besteht dass er auszieht, teilte ich ihr mit dass ich ihren Wunsch nicht nachgehen werde und dass eben mein freund bei mir bleibt, daraufhin zahlte sie fortlaufend keine miete und ihr zimmer hat sie weiterhin in nutzung!

Frage: was kann ich tun um die miete bis zur fristgerechten Kündigung doch zu erhalten.
Vielen dank im Vorraus!
Mfg. Nana

nun Miete zu bekommen ist nicht immer was leichtes. Wenn sich eine Partei weigert hilft nur der Rechtsweg. Da ist aber auch nicht zu 100 % sicher dass man dann das Geld bekommt, was sicher ist man sorgt nur noch für mehr Ärger.

Als Anfang kann man mit einen gerichtlichen Mahnbescheid vorgehen. Dieser lässt sich Online erstellen.

und kostet auch um die 40.-€ die man allerdings wieder bekommt wenn der Richer die Mitbewohnerin zur Zahlung verdonnert. ramses90

Ist das Zimmer möbliert?

Ja das zimmer ist möbeliert!

Hallo,

Deine Untermieterin hat grundsätzlich keinerlei Forderungen zu stellen bezüglich von Personen, die Du in die von Dir genutzten Räume aufnimmst. Das Ansinnen Deiner Untermieterin ist einfach nur unverschämt, sofern sie keine konkreten schwerwiegenden Gründe vorzubringen hat.
Wenn die Untermieterin keine Ruhe gibt, kannst Du Ihr ganz leicht gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html
in Verbindung mit § 573c Abs. 3 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
ohne Angabe von Gründen heute noch (schriftlich) zum 31.07., ansonsten zum 31.08. kündigen, um den Schaden gering zu halten.

&tschüß
Wolfgang

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Dann ist die Kündigungsfrist immer am 14. zum Monatsende, wenn du sie loswerden willst

Die Antwort von @Albarracin gefällt mir besser, zumal heute der 15. ist und er Recht hat:
„(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.“

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Hallo Albarracin,

wenn ich ihr zum 01.08.2020 kündige, muss ich die kündigungsfrist von 3 monaten abwarten oder kann ich ihr fristlos kündigen?

MfG. Nana

Bitte kläre erst mal, welche Frist gilt !

Ist das Untermietzimmer möbliert gewesen ? Also deine Möbel drin, oder war das leer und Mieterin hat ihre Möbel mitgebracht ?

Wenn möbliert, dann gibt es die kurze Frist, spätestens zum 15. des Monats zum Monatsende. Also Frist etwa 14 Tage kürzestmöglich.
Das wäre aber schon vorbei. Wenn Du ihr heute die Kündigung übergibst(schriftlich !) mit Termin 31.8. 2020 , dann muss sie spätestens dann ausziehen.

War das Zimmer leer (Bodenbelag kann drin gewesen sein) dann musst Du die 3-monatige Frist beachten(also ganz normale Frist)

Aber du könntest ja sicherlich auch fristlos kündigen, weil mehr als 2 Monatsmieten ausstehen ?

MfG
duck313

da sie seit diesen monat keine miete gezahlt hat, kann ich ihr rückwirkend zum beginn diesen monats kündigen und somit die 3 monatskündigungsfrist einhalten ???

mir ist eingefallen dass ich ihr das zimmer unmöbeliert vermietet habe!!!

MfG Nana

Dieser Zahlungsverzug reicht noch nicht für eine außerordentliche Kündigung aus. Wegen Corona gibt es zur Zeit eventuell noch Sonderregeln - da möge jemand etwas schreiben, der sich damit auskennt.

Man kann nicht rückwirkend kündigen.

Ich halte die geschilderte „Erpressung“ (nicht im strafrechtlichen Sinn!) aber für ein Verhalten, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für dich unzumutbar erscheint.
Nach anwaltlichem Rat könnte man deswegen vielleicht eine außerordentliche und fristlose Kündigung aussprechen. Wenn die Untermieterin mit zwei Monatsmieten hintereinander in Verzug ist, sollte die außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen werden UND zusätzlich „hilfsweise“ die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

Nochmal: Wenn die Untermieterin „coronabedingt“ Zahlungsschiwerigkeiten hat (oder das glaubhaft versichert), dann mag es zur Zeit Sonderregeln geben.

… und wenn die Frau Geld hat.

Auf jeden Fall würde ich ihr mal einen Brief schreiben und den Empfang quittieren lassen. Wenn sie das nicht tut, dann einen Einschreibebrief, der müsste dann aber wohl eigenhändig sein. Die Kosten dafür würde ich direkt mit auf die Rechnung setzen.

Wozu?

Es gibt einen Mietvertrag.
Darin stehen Zahlungstermine.

Eine Mahnung ist daher nicht nötig. Ebenso ist eine Androhung irgendwelcher Konsequenzen vielleicht persönlich befriedigend, aber dank recht klarer gesetzlicher Regeln vollkommen unnötig.

Wie immer der Hinweis: Wer den Zugang eines Schreibens UND den Inhalt beweisen will, der beauftragt den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Was ich mal gemacht habe:
Formular „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ im Schreibwarenladen gekauft und ausgefüllt.
Das Ganze kopiert und dem Schuldner zusammen mit einer Rechnungskopie und dem Mahnschreiben zugeschickt. Klare Ansage: Ich habe das Formular, ich habe es ausgefüllt. Ich schicke es in sieben Tagen zum Amtsgericht. Letzte Chance, nun zu zahlen.

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ja vertippt, aber da ihr einfiel, daß sie das Zimmer doch unmöbliert vermietet hat ist die Frist ohnehin hinfällig.

Manche Anmerkung nach einem Zitat ist so überflüssig wie ein Kropf.
Dann wird die Forderung tituliert und man bekommt die Kohle irgendwann innerhalb der 30 Jahre die dieser Titel Gültigkeit hat, samt Zins und Zinseszins. ramses90

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Der Coronaschutz lief zum 30.06.2020, ab da muss wieder pünktlich bezahlt werden. Der Schutz der Forderungen aus der Zeit davor Läuft aber noch bis Juni 2022

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dankeschön für die info, dass hat mir gut weiter geholfen!

MfG. Nana