Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter läßt seine Partnerin zu sich ziehen und teilt dies seinem Vermieter (städtische Wohnbau) mit. Daraufhin verlangt der Vermieter wg. erhöhter Abnutzung des Wohnraumes einen Untermieterzuschlag von 15€/Monat.
Irgendwann zieht die Holde aber wieder aus und der Mieter vergisst, das dem VM mit zu teilen und merkt erst bei der Abrechnung (über 1 Jahr später), dass er immer noch den Zuschlag bezahlt.
VM möchte die bereits bezahlten Monate nicht erstatten, sondern erst ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme ändern. Mieter möchte Erstattung ab Wegfall der Anspruchsgrundlage, also Auszug der Partnerin. Der MV gibt nichts näheres her dazu. Wer hätte Recht?
Danke und Gruß