Untermieterzuschlag

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter läßt seine Partnerin zu sich ziehen und teilt dies seinem Vermieter (städtische Wohnbau) mit. Daraufhin verlangt der Vermieter wg. erhöhter Abnutzung des Wohnraumes einen Untermieterzuschlag von 15€/Monat.

Irgendwann zieht die Holde aber wieder aus und der Mieter vergisst, das dem VM mit zu teilen und merkt erst bei der Abrechnung (über 1 Jahr später), dass er immer noch den Zuschlag bezahlt.

VM möchte die bereits bezahlten Monate nicht erstatten, sondern erst ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme ändern. Mieter möchte Erstattung ab Wegfall der Anspruchsgrundlage, also Auszug der Partnerin. Der MV gibt nichts näheres her dazu. Wer hätte Recht?

Danke und Gruß

VM möchte die bereits bezahlten Monate nicht erstatten,
sondern erst ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme ändern. Mieter
möchte Erstattung ab Wegfall der Anspruchsgrundlage, also
Auszug der Partnerin. Der MV gibt nichts näheres her dazu. Wer
hätte Recht?

Hallo Kopfstimmen,

der Mieter müßte nachweisen, daß die „Holde“ schon früher ausgezogen ist. Falls das nicht möglich ist, liegt der Vermieter leider im Recht.

Marco

Hallo,

der Mieter müßte nachweisen, daß die „Holde“ schon früher
ausgezogen ist. Falls das nicht möglich ist, liegt der
Vermieter leider im Recht.

bislang kann ich nicht mal erkennen, auf welcher Grundlage überhaupt eine ‚Abnutzungszulage‘ verlangt wurde. Im Gesetz steht nämlich, welche Gründe für eine Mieterhöhung es gibt (http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html). Zuzug der Freundin ist nirgends vorgesehen.
Von welchem Recht sprichst Du also?
Gruß
Testare_

Danke für die Antwort.

In diesem Beispiel wäre das durch die Abmeldebescheinigung nachgewiesen worden…

Gruß

Hallo Testare,

es ginge in diesem Beispiel um § 553, Abs 2, BGB…

Danke und Gruß