Hallo K. Butt,
mit dem Untermietzuschlag ist das so eine Sache, denn der Vermieter kann seine Erlaubnis zur Untervermietung von einer Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Zustimmung sonst nicht zumutbar ist. Die Erhöhung der Miete wegen Untervermietung muss sich aber im angemessenen Rahmen halten. Im Grunde spielt heute diese Regelung keine Rolle mehr. Sie hat Bedeutung, wenn mit dir eine Brutto-Miete vereinbart ist, das heißt, wenn die Nebenkosten in der Miete enthalten sind. Denn durch die Untermieter können sich die Betriebskosten erhöhen, zum Beispiel für Wasser.
Der Haken bei der Sache ist, wenn du als Mieter mit einer gerechtfertigten Mieterhöhung nicht einverstanden bist, gilt die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung als verweigert.
Ich kenne die 'Gründe nicht, weshalb du untervermietest. Wenn du beispielsweise Hilfe benötigst und denjenigen, die dich betreuen, ein Zimmer zur Verfügung stellst, so liegen wesentliche Gründe vor. In diesem Fall rate ich dir, einen Rechtsanwalt zu bitten, dir zu helfen. Doch das ganze ist wirklich ein heißes Eisen
Beste Grüße
Ingrid 0 zWILLINGSJUNGFRAU