Untermietgebühr bei Untervermietung - wie hoch?

Eine Frage an die Mietexperten - Wohnungsgenossenschaften/ Eigentümer dürfen ja eine Untermietgebühr erheben, wenn ich ein Zimmer untervermiete. Aber wie hoch darf die sein? sind 25 Euro pro Kopf (ich vermiete zwei Zimmer) noch rechtmäßig? Ich meine, wofür genau zahle ich die eigentlich? Die höheren Nebenkosten tragen wir doch selbst?

Danke für Aufklärung!!!

Hallo K. Butt,

mit dem Untermietzuschlag ist das so eine Sache, denn der Vermieter kann seine Erlaubnis zur Untervermietung von einer Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Zustimmung sonst nicht zumutbar ist. Die Erhöhung der Miete wegen Untervermietung muss sich aber im angemessenen Rahmen halten. Im Grunde spielt heute diese Regelung keine Rolle mehr. Sie hat Bedeutung, wenn mit dir eine Brutto-Miete vereinbart ist, das heißt, wenn die Nebenkosten in der Miete enthalten sind. Denn durch die Untermieter können sich die Betriebskosten erhöhen, zum Beispiel für Wasser.

Der Haken bei der Sache ist, wenn du als Mieter mit einer gerechtfertigten Mieterhöhung nicht einverstanden bist, gilt die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung als verweigert.

Ich kenne die 'Gründe nicht, weshalb du untervermietest. Wenn du beispielsweise Hilfe benötigst und denjenigen, die dich betreuen, ein Zimmer zur Verfügung stellst, so liegen wesentliche Gründe vor. In diesem Fall rate ich dir, einen Rechtsanwalt zu bitten, dir zu helfen. Doch das ganze ist wirklich ein heißes Eisen

Beste Grüße
Ingrid 0 zWILLINGSJUNGFRAU

Hallo,
eine Forderung des Vermieters nach einem Untermietzuschlag, wird sich i.d.R. nach der zu erwartenden zusätzlichen Abnutzung der Wohnung richten. Unangemessen wäre, wenn dem Mieter ein wesentlicher Teil der Mietzahlung des Untermieters entgehen sollte.
Im Konkreten ist immer der Einzelfall zu prüfen.
Wichtig ist, dass der Untermietzuschlag nicht dem Mieterhöhungsrecht unterliegt. Der Vermieter hat hier ziemlich freie Hand. Ist eine dauerhafte Untervermietung vom Vermieter erlaubt, ist der Zuschlag auch unabhängig von einer tatsächlichen Untervermietung zu zahlen.

Ich empfehle, sich bei einem zu hoch erscheinenden Betrag mit dem Vermieter sachlich zu verständigen und eine einvernehmliche Regelung zu finden; Streit wird immer für Sie wirtschaftlich nicht vertretbar sein.
Gruß suver

Hallo nochmal! Danke für die antworten zur ersten Untermietfrage und hier ein Nachtrag: Es ist so, dass ich hier vor sechs Jahren mit meinem festen Freund einzog und der Vermieter nur eine Person als Hauptmieter haben wollte. Die bin ich. Damals zahlte ich keine Untermietgebühr.
Dann zog mein Freund aus und ich vermiete seitdem zwei Zimmer, weil ich die Miete sonst nicht tragen kann. Dafür wurde nun Untermietgebühr erhoben und auf Nachfrage, warum ich sie damals nicht zahlte, sagte man mir „na, das war ja auch ihr fester Freund“.
Ich zahle also, auch grundsätzlich okay, obwohl es eben wirklich etwas ungerecht ist: Wenn hier eine Familie mit zwei oder drei Kindern wohnt, nutzen die die Wohnung doch genauso ab. Aber gut. Nun zieht aber mein neuer fester Freund ein. Trotzdem soll ich weiter eine Untermietgebühr zahlen, weil ich ja die Hauptmieterin bin. Das erscheint mir alles sehr willkürlich, oder nicht? Danke :smile:!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo K. Butt,
ich schrieb dir bereits, fordern kannst du nicht.Trotzdem würde ich der Hausverwaltung einen Bittbrief in folgender Form schicken, dass du einen neuen Lebensabschnitt beginnst und das dein neuer Lebensgefährte jetzt in eines der untervermieteten Zimmer zieht. Aus diesem Grunde fragst du an, ob du, wie dies früher vereinbart war, für das Zimmer deines neuen Lebensgefährten keinen Untermietzuchlag zahlen musst.
Über eine positive Zustimmung würdest du dich sehr freuen.
MfG

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen. Ich drück’ die Daumen für schlauere Antwort.

*winke - philine

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich dir leider nicht weiterhelfen.