Hallo nochmal! Danke für die antworten zur ersten Untermietfrage und hier ein Nachtrag: Es ist so, dass ich hier vor sechs Jahren mit meinem festen Freund einzog und der Vermieter nur eine Person als Hauptmieter haben wollte. Die bin ich. Damals zahlte ich keine Untermietgebühr.
Dann zog mein Freund aus und ich vermiete seitdem zwei Zimmer, weil ich die Miete sonst nicht tragen kann. Dafür wurde nun Untermietgebühr erhoben und auf Nachfrage, warum ich sie damals nicht zahlte, sagte man mir „na, das war ja auch ihr fester Freund“.
Ich zahle also, auch grundsätzlich okay, obwohl es eben wirklich etwas ungerecht ist: Wenn hier eine Familie mit zwei oder drei Kindern wohnt, nutzen die die Wohnung doch genauso ab. Aber gut. Nun zieht aber mein neuer fester Freund ein. Trotzdem soll ich weiter eine Untermietgebühr zahlen, weil ich ja die Hauptmieterin bin. Das erscheint mir alles sehr willkürlich, oder nicht? Danke
!
Hallo,
ganz so geht das nicht, wie Ihr Vermieter das verlangt. Sie haben JEDERZEIT das Recht, eine 2.Person mit in der Wohnung aufzunehmen, solange die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist. Einen Untermietvertrag hatten Sie ja bestimmt nur mit dem Untermieter und nicht dem Vermieter-oder? Dem Vermieter ginge das nämlich nur insofern etwas an, dass er weiß, WER mit in der Wohnung wohnt-alles Andere nicht.
Verlangen Sie einfach von Ihrem Vermieter, dass der jetzige Freund mit in den Mietvertrag aufgenommen wird und schon bleibt es bei der Miete, die Sie monatl.laut Vertrag zahlen müssen. Dabei auf keine !!! Veränderung reagieren, die darf Ihr Vermieter ebenfalls nicht verlangen, nur weil eine 2.Person mit einzieht…
MfG
Waldi64