ich habe eine Frage bezüglich der Übergabe. Ich bin momentan Untermieter und der Mietvertrag endet zum 30.09. Der Hauptmieter wollte mit mir zum 30.09 einen Termin für die Übergabe festlegen. Laut Allgemeine Mietbedinungen bin ich dazu verpflichtet bis 10 Uhr des Tages an dem die festgelegte Mietzeit ausgelaufen ist die Übergabe über die Bühne zu bekommen. Leider bin ich beruflich nicht in der Lage die Zeit einzuhalten. Ich könnte erst ab 17 Uhr.
Welche ( rechtlichen ) Konsequenzen könnte dies für mich haben?
Der Vermieter könnte einen Schadenersatz geltend machen. Dieser Schaden sollte aber auch entstanden sein. Mein Tipp: einigen. Geht auch die Übergabe am Vortag?
Hi,
das kommt auf den Mietvertrag an - wüsste aber nicht das die Übergabe am 30.9 zeitlich begrenzt ist normal der 1.ste - aber da müsste man schon in den Mietvertrag wirklich gucken. Zumal ein Untermietvertrag eh besondere Regeln hat.
MfG
Planlosaktiv www.vs-Ing.de
Makler & Ingenieur
Es ist doch im Interesse des mieters + des vermieters diesen termin gemeinsam über die bühne zu bekommen.
also: rufe den verm. an + mache einen passenden termin mit ihm gemeinsam aus.
oder 2. nehme dir einen tag urlaub dafür oder 3. schreibe dem vermieter einen brief und teile ihm mit, das du zu diesem termin verhindert bist + bitte um einen passenden termin (tage, bzw. zeiten schon mal vorschlagen).
einfach nicht zum termin erscheinen, wäre jedenfalls nicht in ordnung.
die rechtlichen konsequenzen kenne ich auch nicht !
Bitte frage diesbezüglich einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt oder einen guten Hausverwalter.
mit freundlichen Grüßen
bernd Wieduwilt web-wohnungen.de
Dann mach es am Vorabend um 17:00. Mögt Ihr euch nicht? Man kann doch über alles reden unter normalen Bedingungen!? Über mögliche Konsequenzen möchte ich mich bei solchem Kinderkram nicht nachdenken…, sorry