Hallo,
eine Studentin löst ihre Wohnung auf und (unter-)mietet ein möbiliertes WG-Zimmer (Inkl. Bett, Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Kleiderschrank + weitere Einrichtungsgegenstände im Wert von ca. 100 Euro) für 7 Monate. Ihre eigenen Möbel werden entweder verkauft oder bei Eltern/Großeltern eingelagert.
Mitgenommen in das WG-Zimmer werden Laptop, Drucker, Bücherregal (geringer Wert) und ein Fahrrad, welches in einem Hinterhof, auf den nur die anderen Mieter des Hauses gelangen, hingestellt wird. Weiterhin werden einige kleine Gebrauchsgegenstände wie Besen, Wäschekorb, Schuhregal,… und natürlich Klamotten mitgenommen.
Sind die Gegenstände der Studentin von nun an wieder bei der Hausratversicherung der Eltern mitversichert?
Wenn nicht, lohnt eine HR-Versicherung (Laptop wird nicht unterwegs mitgenommen)?
Wer wäre für die Regulierung eines Schadens (Diebstahl, etc.) bzgl. der mitgemieteten Möbel zuständig. Die Untervermieterin oder die Untermieterin?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!