Untermietverhältnis vorzeitig kündbar?

Jemand ist ein Untermietverhältnis eingegangen(Zeitwohnsitz WG)und hat einen Zusatz zum bestehenden Mietvertrag in Beisein des Vermieters unterchrieben. Drei Tage später erhält er die Kündigung seines Arbeitspaltzes, so dass das Zweitwohnverhältnis nicht mehr notwendig ist. Gibt es hier eine besondere Möglichkeit, das Mietverhältnis außer Kraft zu setzen?
Das Mietverhältnis ist noch nicht „angetreten“(Beginn: 1.2.13).

DANKE

grundsätzlich gilt der vertrag ab dem moment, in dem er unterzeichnet wurde und nicht erst ab dem start des mietverhältnis’. also wichtig erstmal fristgerecht kündigen und gleichzeitig den vermieter kontaktieren und fragen - vielleicht gibt es ja einen nachmieter. aber das ist dann kulanz des vermieters. er kann auch auf die kündigungsfrist bestehen.