Untermietvertrag 2 Kündigungen

Hallo

Angenommen Untermieterin A würde bei Hauptmieter B zur Untermiete wohnen. Eines Tages hätte diese Hauptmieter B sich als Haustyrann entpuppt (z. B. Besuch verboten). Da Untermieterin A sich nicht hätte tyrannisieren lassen, hätte B zunächst mal eine fristgerechte Kündigung zum 1.1. ausgesprochen und schriftlich gegeben. Soweit ok.

Dann hätte es mal wieder Krach gegeben und er hätte eine weitere schriftliche, fristlose Kündigung zum 1.12. überreicht und eine schriftliche Bestätigung für den Empfang verlangt. Die hätte Untermieterin A nicht geben wollen, da bis zum 1.12. nur noch ca. 2 Wochen Zeit waren.

Jetzt hätte die Untermieterin A aber ein anderes Zimmer gefunden, und ihr wäre diese fristlose Kündigung zum 1.12. nun sehr recht.

Könnte sie diese Kündigung nun einfach annehmen? Wäre diese Kündigung dann rechtskräftig?

Gehen wir davon aus, dass beide Kündigungen schriftlich und unterschrieben vorliegen. Was mündlich gesagt wurde, war stets unter 4 Augen und wäre nicht genau bekannt.

Viele Grüße

Ergänzung
Falls sich jemand über die Frage wundert:

Es wird für wahrscheinlich gehalten, dass der Vermieter die Mieterin nicht so schnell wie möglich loswerden, sondern sie nur so viel wie möglich ärgern will; dass er also möglicherweise mit der Kündigung selber nicht mehr einverstanden ist, sobald ihr dies in den Kram passt.

Hallo,

eine außerordentliche Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das entweder wirksam ist oder nicht, je nach dem, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder eben nicht.

Nur kann sich der Kündigende nicht auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung wegen fehlendem wichtigen Grund berufen und auch nicht ein Gekündigter der Kündigung in Ermangelung eines wichtigen Grundes widersprechen und sie dann wieder hinnehmen.

„venire contra factum proprium“

Für’s Arbeitsrecht:
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/3188

VG
EK

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Danke owt