Hallo
Angenommen Untermieterin A würde bei Hauptmieter B zur Untermiete wohnen. Eines Tages hätte diese Hauptmieter B sich als Haustyrann entpuppt (z. B. Besuch verboten). Da Untermieterin A sich nicht hätte tyrannisieren lassen, hätte B zunächst mal eine fristgerechte Kündigung zum 1.1. ausgesprochen und schriftlich gegeben. Soweit ok.
Dann hätte es mal wieder Krach gegeben und er hätte eine weitere schriftliche, fristlose Kündigung zum 1.12. überreicht und eine schriftliche Bestätigung für den Empfang verlangt. Die hätte Untermieterin A nicht geben wollen, da bis zum 1.12. nur noch ca. 2 Wochen Zeit waren.
Jetzt hätte die Untermieterin A aber ein anderes Zimmer gefunden, und ihr wäre diese fristlose Kündigung zum 1.12. nun sehr recht.
Könnte sie diese Kündigung nun einfach annehmen? Wäre diese Kündigung dann rechtskräftig?
Gehen wir davon aus, dass beide Kündigungen schriftlich und unterschrieben vorliegen. Was mündlich gesagt wurde, war stets unter 4 Augen und wäre nicht genau bekannt.
Viele Grüße