Hi
Folgender Fall:
Familie B. vermietet 2 alte Kinderzimmer, jeweils im Erdgeschoss gelegen. In der Anzeige wird vermerkt, kein Nichtraucher, keine Haustiere, Garten-,Küchen & Kellermitbenutzung machbar.
Daraufhin meldet sich Interessent M. Die Vermieter vertrauen ihm (haben mehrfach bereits gute Erfahrung gemacht, ca. 15 Jahre lang) und unterschrieben Mietvertrag.
Kurz danach fahren die Vermieter in Urlaub - 2 Söhne schauen alle paar Tage nach dem Haus.
Es kommt wie es kommen muß - M. nimmt sich daneben:
Küche sieht aus wie Müll, es wird im Haus geraucht, M. hat einen Hund, Hund erledigt sein Geschäft im Bett der VM (obwohl mündliches Verbot für Betreten 1.OG), M. hat dauerhaft 2 Freunde bei sich schlafen, Möbel geht zu bruch, Handwerker werden ohne Info an Vermieter (telefonisch erreichbar, Telefon steht bereit) noch an die 2 Söhne.
Kann der VM aus wichtigem Grund das ganze kündigen? Oder muß hierbei eine Frist eingehalten werden?
Danke und Grüße
Blue
Hallo Blue.
Anbei ein paar Anmerkungen. Aber wenn ihr fristlos kündigen wollt,
rate ich zum Gang zum RA.
Folgender Fall:
Familie B. vermietet …
kein Nichtraucher

Küche sieht aus wie Müll,
IMHO kein Problem, kann man ja wieder aufräumen bis VM zurückkommen.
es wird im Haus geraucht,
IMHO Abmahnung möglich.
M. hat
einen Hund, Hund erledigt sein Geschäft im Bett der VM (obwohl
mündliches Verbot für Betreten 1.OG),
IMHO Abmahnung möglich
M. hat dauerhaft 2
Freunde bei sich schlafen,
wohl nicht ohne weiteres zu beanstanden
Möbel geht zu bruch,
Schadensersatzfall, ggf. Fall für die Haftpflicht des Mieters
Handwerker
werden ohne Info an Vermieter (telefonisch erreichbar, Telefon
steht bereit) noch an die 2 Söhne.
Da der Satz unvollständig ist mutmaße ich mal „Handwerker wurden
bestellt ohne Absprache“. Das ist Sache des Bestellers, soll heißen
der Mieter muss das zahlen und hat keinen Anspruch auf Erstattung
seitens der VM.
Gruß - Jaschiii
Hallo Blue.
Hi
Anbei ein paar Anmerkungen. Aber wenn ihr fristlos kündigen
wollt,
rate ich zum Gang zum RA.
Das ist sinnvoll stimmt - nur zum Glück betrifft es mich nicht 
Folgender Fall:
Familie B. vermietet …
kein Nichtraucher

Küche sieht aus wie Müll,
IMHO kein Problem, kann man ja wieder aufräumen bis VM
zurückkommen.
2x telefonisch, 1x persönlich angemahnt, nach ner Woche sitzt die Gemeinschaftsküche weiterhin wie’d Sau aus
es wird im Haus geraucht,
IMHO Abmahnung möglich.
Ebenfalls 2x telefonisch da VM derzeit im Ausland - keine Besserung
M. hat
einen Hund, Hund erledigt sein Geschäft im Bett der VM (obwohl
mündliches Verbot für Betreten 1.OG),
IMHO Abmahnung möglich
s.o.
M. hat dauerhaft 2
Freunde bei sich schlafen,
wohl nicht ohne weiteres zu beanstanden
Rückfrage: d.h. wenn der Mieter 2 Kumpels bei sich (im Haus verteilt teilweise) schlafen lässt, ist dies egal…?
Möbel geht zu bruch,
Schadensersatzfall, ggf. Fall für die Haftpflicht des Mieters
Mieter hat keine Haftpflicht, weitert sich Kosten zu übernehmen, Fall ungeklärt… 
Handwerker
werden ohne Info an Vermieter (telefonisch erreichbar, Telefon
steht bereit) noch an die 2 Söhne.
Da der Satz unvollständig ist mutmaße ich mal „Handwerker
wurden
bestellt ohne Absprache“.
Ubs das ist korrekt
Das ist Sache des Bestellers, soll
heißen
der Mieter muss das zahlen und hat keinen Anspruch auf
Erstattung
seitens der VM.
Mh d.h. wenn der Mieter aufgrund seines Denkens des ganze auf Kosten & Namen VM bestellt, muß VM dieses nicht tragen? Gibts hierfür irgend einen Rechts-§§ „oder ist das einfach so“…?
Gruß - Jaschiii
Grüße
Blue
Hallo Blue.
Hört sich nach Arbeit für einen RA an!
Da ich keine weiteren Infos habe, nur kurz zum letzten Punkt:
Das ist Sache des Bestellers, soll
heißen
der Mieter muss das zahlen und hat keinen Anspruch auf
Erstattung
seitens der VM.
Mh d.h. wenn der Mieter aufgrund seines Denkens des ganze auf
Kosten & Namen VM bestellt, muß VM dieses nicht tragen? Gibts
hierfür irgend einen Rechts-§§ „oder ist das einfach so“…?

Das ist einfach so und der Gesetzgeber war so freundlich, das auch
noch zu normieren. Es gelten die §§ 164 ff BGB zum Thema
Stellvertretung, insbesondere §§ 177, 179. Schliesst ein Vertreter
ohne Vertretungsmacht einen Vertrag im Namen des vermeintlich
Vertretenen, so ist dieser schwebend unwirksam. D.h., der
vermeintlich Vertretene kann ihn genehmigen. Tut er dies nicht,
haftet der vollmachtlose Vertreter dem anderen Vertragsteil.
Gruß - Jaschiii
Hallo Blue.
Hört sich nach Arbeit für einen RA an!
Da ich keine weiteren Infos habe, nur kurz zum letzten Punkt:
Klasse, aber genau das hat zumindest einen Teil beantwortet.
Das ist Sache des Bestellers, soll
heißen
der Mieter muss das zahlen und hat keinen Anspruch auf
Erstattung
seitens der VM.
Mh d.h. wenn der Mieter aufgrund seines Denkens des ganze auf
Kosten & Namen VM bestellt, muß VM dieses nicht tragen? Gibts
hierfür irgend einen Rechts-§§ „oder ist das einfach so“…?

Das ist einfach so und der Gesetzgeber war so freundlich, das
auch
noch zu normieren. Es gelten die §§ 164 ff BGB zum Thema
Stellvertretung, insbesondere §§ 177, 179. Schliesst ein
Vertreter
ohne Vertretungsmacht einen Vertrag im Namen des vermeintlich
Vertretenen, so ist dieser schwebend unwirksam. D.h., der
vermeintlich Vertretene kann ihn genehmigen. Tut er dies
nicht,
haftet der vollmachtlose Vertreter dem anderen Vertragsteil.
Gruß - Jaschiii