Untermietvertrag befristet möglich

Hallo,
darf ein Untermietvertrag befristet abgeschlossen werden oder ist die Frist wie bei einem Mietvertrag ungültig?
Hat ein Vermieter nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er das vermietete Zimmer möbliert hat oder auch, wenn das Zimmer zwar leer, der Rest der Wohnung aber (den der Untermieter mit benutzt) möbliert ist?
Vielleicht weiß jemand, wo man das nachlesen kann?
Herzliche Grüße
Erich

darf ein Untermietvertrag befristet abgeschlossen werden oder
ist die Frist wie bei einem Mietvertrag ungültig?

zeit(wohnraum)mietvertrag nur wie bei mietvertrag http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html möglich.

beidseitiger ausschluss des ordentl. kündigungsrechts bis 4 jahre (3 jahre 9 monate + kündigungsfrist) formularvertraglich möglich.

Hat ein Vermieter nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er
das vermietete Zimmer möbliert hat oder auch, wenn das Zimmer

wenn du unter sonderkündigungsrecht das recht zur außerordentlichen kündigung meinst (das nicht ausschließbar ist), dann spielt die möblierung keine rolle.