Guten Tag,
ich würde gerne folgendes fragen:
Ein WG- Zimmer wird auf 3 Monate befristet möbliert von einer Studentin während ihres Praktikums in einer anderen Stadt untervermietet.
Der Untermieter wollte gerne die Klausel mit aufnehmen, dass nach Absprache er möglicherweise auch länger blieben kann.
Ist so eine Klausel null und nichtig , weil „nach Absprache“ und möglicherweise heisst ja eigentlich gar nichts Verbindliches oder kann der Untermieter dann darauf bestehen, auch länger zu bleiben?
Und kann die Studentin auf Ausziehen fristgemäß bestehen, auch, wenn sie danach die Wohnung einem anderen Untermieter geben möchte?
Im hypothetischen Fall wäre davon auszugehen, dass das Verhältnis des Untermieters zu den anderen Wg-Mitbewohnern schlecht ist und auch die Zimmerhauptmieterin ein zunehmend ungutes Gefühl zum Mieter hat, ausserdem ihre Möbel braucht.
Ausserdem wäre zu erwähnen, dass die vereinbarte Kaution auch fast 2 Monate nach Mietbeginn nicht eingegangen , sowie die 2-te Monatsmiete bislang nur teilweise eingegangen ist…
Für einen fachlichen Rat wäre ich dankbar!
Grüße,
Zahira