Untermietvertrag für lebenspartner

hallo,

wenn der lebenspartner mit einziehen möchte, ein neuer mietvertrag mit beiden parteien aber nicht in frage kommt, wie müsste dann ein untermietvertrag aussehen?
vorausgesetzt natürlich: der vermieter ist einverstanden.

wo bekommt man einen solchen „vordruck“ her oder könnte man diesen auch selbst verfassen?

danke im voraus

vg

Hallo,

zum Einzug eines Lebenspartners darf der Vermieter seine Zustimmung in den seltensten Fällen verweigern.

Ein Untermietverhältnis zu verweigern ist da schon leichter…

Ergo: Warum sollten die beiden Lebensgefährten einen Untermietvertrag aufsetzen? Zwischen den beiden könnte jede Form von Arrangement getroffen werden, um die jeweiligen Rechte und Pflichten zu regeln.

Gruß
Nita

hallo,

danke für die antwort.

ja, das ist mir bewusst. aber der lebenspartner bräuchte ja nun auch einen nachweis, dass er an besagter adresse lebt, so dass er sich melden kann.
wenn also nun ein neu aufgesetzter gemeinsamer vertrag auszuschliessen wäre, dann käme ja nur noch ein untermietvertrag in frage.

gibt es für so etwas vordrucke? oder welche behörden oder ämter stellen so etwas zur verfügung?

vg

Hallo,

aber der lebenspartner bräuchte ja
nun auch einen nachweis, dass er an besagter adresse lebt, so
dass er sich melden kann.

Nein.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Matthilde1974,

der Lebenspartner bräuchte nur einen Untermietvertrag, wenn er Wohngeld oder andere Sozialleistungen beantragen möchte, ansonsten nicht, soweit ich weiß.
Aber selbst innerhalb einer Partnerschaft wäre ein Vertrag vom Vorteil, falls es irgendwann zu einer Trennung kommen sollte und man sich nicht einig wird- ich kann das gut nachvollziehen.

Hier gibt es einen kostenlosen Vordruck, den man nach seinen Vorstellungen verändern kann: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Auch Schreibwarenläden haben welche.

Gruß, junebug

Hi,

nun auch einen nachweis, dass er an besagter adresse lebt, so
dass er sich melden kann.

Nein.
Gruß
loderunner (ianal)

sicher?

Meldegestze sind auch Ländersache.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
_Art. 19
Auskunftspflicht und Auskunftsrecht des Wohnungsgebers

(1) 1 Die Meldebehörde kann vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. 2 Der Wohnungsgeber ist nicht verpflichtet, besondere Aufzeichnungen zu führen oder Nachforschungen anzustellen. 3 Für die in Art. 20 genannten Personen kann die Meldebehörde die Auskunft vom Schiffseigner oder Reeder verlangen._

Oder Berlin § 13 genau das selbe.

Also durchaus möglich, dass ein Nachweis gefordert wird.
Eine pauschale Verneinung scheint daher nicht geboten.

VG D.

Hallo,

die Verordnung oder was auch immer bezieht sich aber auf eine Meldepflicht des Wohnungs gebers und nicht des Mieters oder Wohnungsnehmers.

Der UP bezog sich aber auf eine mögliche Meldepflicht, wenn jemand durch Zuzug eine neue Adresse anmeldet für Perso etc.

Gruß
Nita

Hallo,

nun auch einen nachweis, dass er an besagter adresse lebt, so
dass er sich melden kann.

Nein.

sicher?

Ja.

Meldegestze sind auch Ländersache.

Und?
Rein denklogisch: welchen Nachweis hat eigentlich meine Frau, dass sie in meiner Wohnung wohnt?

Also durchaus möglich, dass ein Nachweis gefordert wird.

Und? Wo genau steht, dass der Nachweis ein Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Nennung aller Bewohner sein muss?

Eine pauschale Verneinung scheint daher nicht geboten.

Hier ging es um einen Untermietvertrag, der als Nachweis angeblich gefordert wurde. Nur darauf bezog sich das ‚nein‘. Ich dachte, das sei offensichtlich.
Gruß
loderunner (ianal)

HI,

wenn der lebenspartner mit einziehen möchte, ein neuer
mietvertrag mit beiden parteien aber nicht in frage kommt, wie
müsste dann ein untermietvertrag aussehen?
vorausgesetzt natürlich: der vermieter ist einverstanden.

wo bekommt man einen solchen „vordruck“ her oder könnte man
diesen auch selbst verfassen?

danke im voraus

vg

wenn unbedingt schriftliches vereinbart werden soll (damit alle 3 Beteiligten was in der Hand haben), dann könnte der Vermieter einen Zusatz zum Mietvertrag anfertigen, dass ein Mitbewohner mit ab dem xx.xx.xxxx mit einzieht (alle 3 Personen unterschreiben diesen Zusatz).

Der Hauptmieter bleibt weiter alleiniger Mieter der Wohnung und der Lebenspartner zieht eben mit ein. Die beiden können dann in eigener Regie die Teilung der Miete und Nebenkosten vereinbaren; auch Auszugsvereinbarungen - sollte eine Trennung stattfinden etc.

Mieter und Vermieter ist zum empfehlen bei Einzug des Lebenspartners ein Besichtigungsprotokoll anfertigen. Bei einem evtl. Wiederauszug des Lebenspartners ebenfalls, damit man feststellen kann, welche Schäden (wenn vorhanden) wer verursacht hat.

Gruß von Sid