hallo,
ich habe folgende frage.
Ich hab bei wem als Untermieter gewohnt, der vertrag geht bis juli diesen jahres. Er war die erste 3 monate beruflich im ausland musste dann aber zurück. Dann hat er mich aus der wohnung geschmissen und hat natürlich noch die Kaution. Nun will er auch umziehen und hat mir das Angebot gemacht das ich wieder einziehe ( habe 3 wochen beim freund gewohnt) und für die 3 wochen einmal miete zahle und dann noch mindetens so lange wohnen bleibe solange unser untermietervertrag geht da er bereits eine neue wohnung hat und nicht 3 monate wegen kündigungsfrist doppelt bezahlen will.
Ist es überhaupt rechtens das er nachdem er mich raus geschmissen hat und auch die schlüssel zurück hatte die kaution noch einbehält und auf den Mietvertrag plädieren kann???
hoffe auf hilfe
Gruß stefan
hallo, kann leider nicht helfen
Hallo Illeman 1984,
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten.Eine Mietkaution gilt u. U. auch für die Nebenkosten,
es kommt darauf an was im Mietvertrag steht, so dass
erst nach der Nebenkostenabrechnung die Kaution frei wird.
Für einen neuen Einzug würde ich mich an den Wohnungseigentümer wenden, ansonsten sitzt Du wieder auf dem Schleudersitz.
Mehr kann ich Dir im Moment nicht raten!
Gruß kalla
einer solchen dreistigkeit sollte nur mit anwaltlicher hilfe ragiert werden. kaution darf er nur solange zurück behalten, wie er einen besicherungsgrund hat.
Hi.
also wenn der Vertrag bis Juli läuft ist das auch für dich zu dem Zeitpunkt gelaufen. Solltest du ihm einen Anteil Kaution abgegeben haben dann muß er dir diese auch wieder zurückgeben bis auf das was du verbockt hast und eben von der Kaution abzugsfähig ist. Er kann dir die wohnung auch nicht wieder anbieten zumindest nicht nach dem Juli, denn er ist nicht Eigentümer der Wohnung. Die entscheidung liegt beim Vermieter. Er muß die Miete doppelt bezahlen.
Gruß Peter