Untermietvertrag, Handschriftlich ergänzt gültig ?

Hallo,
also folgendes, haben ein WG Zimmer vermietet. Es wurde dazu aus dem internet ein Vertrag ausgedruckt. Dieser hatte allerdings nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen eingetragen.
diese Frist wurde (unter Zeugen) auf beiden Versionen des Vertrages geändert zu 2 Monaten.
nun hat die Mieterin des Zimmer gekündigt. - allerdings mit der 2 wöchigen Frist.
nun meine Frage :
ist das rechtsgültig ? Wenn nun also diese änderung des Vertrages von ihr nicht akzeptiert werden würde, würde dann nicht die reguläre GesetztKüche Kündigungsfrist greifen? 
Wie kann man da am besten eine legitime Antwort formulieren ? 

Lg

Hallo!
Wurde das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet?

Hallo

aus meinem Rechtsverständnis ist selbst eine mündliche Vereinbarung rechtsgültig. Wenn Du der Meinung bist, dass Du im Recht bist und die 2 Monate Kündigungsfrist abgemacht waren, dann mache Dir Gedanken, wie Du dies im Falle einer Klage vor Gericht beweisen könntest. Hierfür hilft Dir Deine von der Mieterin unterschriebene Vertragsversion. Hat die Mieterin keine Original Vertragsversion (unterschrieben) ohne die Änderung, liegt mehr Glaubwürdigkeit auf Deiner Seite. Besonders glaubhaft wäre, wenn neben der Änderung beide Parteien unter Angabe des Datums unterschrieben hätten. Wenn dem nicht so ist, so hast Du doch noch Zeugen. Die sind insbesondere dann hilfreich, wenn die Mieterin keine Zeugen hat, die das Gegenteil behaupten.

Ich würde ihr eine Zahlungsaufforderung für die ausstehenden Beträge schicken und in angemessener Zeit die Zahlung anmahnen, schließlich auch mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn die Mieterin darauf nicht reagierst, ziehst Du das Mahnverfahren durch (Online Formular ausfüllen und ans Amtsgericht schicken, Kosten

Hallo,

die Sache ist eigentlich relativ einfach. Der Vertrag gilt (soweit ich die Tatsachen dem posting entnehmen kann).

Es geht, wie ich das verstanden habe um die Zahlung der Miete. Die ist selbstverständlich fällig.

Sollte der Spass  nicht vernünftig ablaufen, wird das wohl vor Gericht enden
Dann wird die Geschichte allerdings etwas vielschichtiger.

Ich empfehle Dir, sich einfach zu einigen…

Hoffe, geholfen zu haben.

Das Zimmer wurde unmöbliert vermietet.
Ändert das etwas?

Ne soweit soll das garnicht gehen,
Sie hat die Kündigung heute erst abgegeben,
Also werden wir freundlich darauf hinweisen, dass sie die falsche Frist verwendet hat
Wir wollen da jetzt keinen Stress vom Zaun brechen aber es ist ,
Schon besser wenn man das Recht auf seiner Seite hat.
Ist es notwendig die Änderungen mit Initialen zu kennzeichnen ?

Bei möblierter Untervermietung gibt es im BGB eigene Regeln mit der Kündigungsfrist, daher die Frage.

1 Like

Vielen Dank für die Antwort,
Dann hoffen wir mal, dass die hier vorgetragenen Argumente helfen, dass so vorzutragen.
Gibt es da etwas, auf das man bei der Frömmlerinnen des Widerspruchs achten muss ?

Ok, was kann ich dann formulieren um das zu verdeutlichen, dass diese Frist (falls das seine Richtigkeit hat ), dass die eben nicht gültig ist ?

Ergänzung:
Was würde sich ändern, sollte sie behaupten ihren Vertrag verloren zu haben bzw wenn Sienas irgendwie verändern würde, um diese Änderung wegzumachen ?
Ändert das dann was oder ist der mündliche (unter Zeugen) geschlossene Vertrag dann trotzdem gültig ?

Moin,

ist aber die Frage, ob es sich lohnt. Immerhin: wenn Du
gewinnst, bezahlt sie auch sämtliche Auslagen (Mahnverfahren,
Anwalt etc.).

Tja, soweit die Theorie, aber greif mal einem nacktem Menschen in die Tasche, wo nichts zu holen ist, bekommst Du nichts.

Gruß Volker

Hallo

Es wurde genannt:

WG-Zimmer
nicht möbliert („nicht mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet“)
lt. Vertragsvordruck eine Kündigungsfrist von 2 Wochen eingetragen
diese Frist wurde (unter Zeugen) auf beiden Versionen des Vertrages geändert zu 2 Monaten.

Aufgrund dieser Angaben ist hier m.M. sogar die vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Monaten nicht wirksam vereinbart - zumindest für den Fall einer Kündigung durch den Vermieter, weil Unklarheiten im Mietvertrag grundsätzlich zu Lasten des Vermieters ausgelegt werden. Der Mieter dürfte bei seiner Kündigung m.E. die kürzere vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Monaten beanspruchen können (so er seine Vertragsausfertigung findet).

Nach BGB § 573 c beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate und darf auch nicht zum Nachteil des Mieters geändert werden. Der Gesetzgeber/die Rechtsprechung betrachtet i.d.R. jede Verkürzung bei der Kündigung durch den Vermieter und jede Verlängerung bei der Kündigung durch den Mieter als nachteilig für den Mieter.
Die einzigen Ausnahmen sind ebenfalls gesetzlich festgelegt:
2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
d.h. dass der Mieter seinen Lebensmittelpunkt nicht in dieser Wohnung haben darf (z.B. Monteurzimmer, Praktikantenzimmer o.Ä.), der tatsächliche Grund sollte vorsichtshalber im Mietvertrag aufgeführt werden
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
dazu weiter BGB § 549 Abs. 2 Nr. 2:
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

Kostenlos im Internet erhältliche Vertragsformulare bergen oft so ihre Tücken … gerade wenn man nicht weiss, was warum so vorgegeben ist …
Deswegen hier mal ein Infoblatt zum Thema, das vielleicht zukünftig vor bösen Überraschungen schützt und sicher helfen wird eine korrekte Anwort zu formulieren:
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf
Der Vermieter hat also korrekt die 2 Wochen Kündigungsfrist gestrichen (da nicht-möbliert vermietet) und stattdessen auf Wunsch des Mieters oder aus Unwissenheit die 2 Monate Kündigungsfrist eingetragen statt der gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monate.

Grüsse Rudi

Hallo,
nachträgliche Änderung des Vertragstextes wäre Urkundenfälschung.
So dreist wird ja wohl kein normaler Mensch sein. Immerhin kannst Du Deinen ungefälschten Text ja zum Vergleich daneben legen.
Freundliche Grüße
Thomas