Untermietvertrag Kautionhinterlegung

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Monat in eine WG zur Untermiete eingezogen, was wir (Hauptmieter und ich) vertraglich im Untermietvertrag festgehalten haben. Für die Kaution ist als Pauschale die Hälfte der gesamten Kaution eingetragen.

Meine Frage ist nun: Reicht es von meiner Seite aus, dass ich dem Hauptmieter den im Vertrag stehenden Betrag überweise und davon ausgehen kann dass er den Betrag, wie rechtlich vorgeschrieben, auf einem gesonderten Kautions-, oder Treuhandkonto anlegt?

Ich frage deshalb weil ich weiss, dass er mit dem Betrag den vorherigen Untermieter auszahlen möchte, da die gesamte Kaution für die Wohnung auf einem Kautionskonto liegt welches zwischen den Hauptmieter und dem Vermieter geregelt ist und wo er eben nicht ran kommt. Mit den vorherigen Untermietern wurde es immer so geregelt, das jeder quasi die hälfte der Kaution zahlt und beim Auszug der Betrag vom aktuellen Untermieter an den vorherigen übergeht.

Für Antworten bin ich euch seh dankbar.

Beste Grüße
Martin

Hallo!

der Hauptmieter tritt doch hier als Vermieter auf und muss deshalb die Kaution( so er überhaupt eine vom Untermieter verlangt) ebenso behandeln.

Also getrennt von seinem Vermögen. Und darüber kann der Mieter/Untermieter einen Nachweis verlangen.

Man kann z.B. selbet die Kaution auf ein Sparbuch einzahlen und verpfändet das Sparbuch anschließend dem Vermieter.
Dann ist es sicher vor Verlust, selbst im Insolvenzfall des Vermieters.

Und man hat keine Schwierigkeiten für die Kaution Zinsen zu berechnen, das geschieht beim Sparbuch automatisch.

MfG
duck313