Hallo.
Was kann man tun, wenn man einen Untermietvertrag unterschrieben hat und nach dem Einzug in die WG feststellt, dass die Wohnung Probleme aufweist, wie z.B.
1.)dass ein Wohnraum, der auch genutzt wird um in der Wohnung von einem Zimmer ins andere zu gelangen, nicht heizbar ist und dies dem Vermieter bereits vorher bekannt war, vor allem, wenn die Heizbarkeit eventuell auf Nachfrage vor dem Einzug bejaht wurde, oder:
2.) dass sich kleine Käfer im vermieteten Zimmer befinden, worüber auch im Vorhinein nichts erwähnt wurde, aber der Vermieter dennoch bescheid wusste.
Was kann man machen, um vorzeitig den Vertrag zu beenden und eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen? Und auch ohne einen Nachmieter zu suchen, der in dieser Zeit einspringen würde, wenn man weiß welche Probleme es mit der Wohnung gibt?
Eure Meinung würde mich interessieren!
Und auch ohne einen Nachmieter zu suchen, der in dieser Zeit
einspringen würde, wenn man weiß welche Probleme es mit der
Wohnung gibt?
einen nachmieter zu suchen hilft nicht! manch ein vermieter lässt sich zwar erweichen, wenn man einen nachmieter organisiert, aber er muss weder einen vorgeschlagenen nachmieter akzeptieren, noch beeinflusst das die kündigungsfrist.
die möglichkeit vor dem ablauf der kündigungsfrist auszuziehen, wenn man einen passenden nachmieter findet, kann im untermietvertrag festgelegt sein. aber das soll auch nicht der fall hier sein, da man ja einen dritten nicht wissentlich „anschmieren“ will mit dieser wohnung.
Hallo
Was kann man tun, wenn man einen Untermietvertrag
unterschrieben hat und nach dem Einzug in die WG feststellt,
dass die Wohnung Probleme aufweist, wie z.B.
1.)dass ein Wohnraum, der auch genutzt wird um in der Wohnung
von einem Zimmer ins andere zu gelangen, nicht heizbar ist und
dies dem Vermieter bereits vorher bekannt war, vor allem, wenn
die Heizbarkeit eventuell auf Nachfrage vor dem Einzug bejaht
wurde, oder:
Dass kein Heizkörper/Ofen vorhanden ist, hat der Mieter in spe also bemerkt, war vermutlich auch zu bemerken, also keine Täuschung seitens des VM.
Klar kann man dieses Zimmer heizen, mit einem Elektroradiator zum Beispiel.
2.) dass sich kleine Käfer im vermieteten Zimmer befinden,
worüber auch im Vorhinein nichts erwähnt wurde, aber der
Vermieter dennoch bescheid wusste.
Gut die Käfer können verborgen gewesen sein. Gut möglich, dass einem selbst das bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist, wenn doch wäre das sehr ungünstig, denn: http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
Wenn man aber behauptet, der Vermieter hätte darüber Bescheid gewusst, sollte man das beweisen können.
Ansonsten Mängelanzeige unter Fristsetzung an den VM schreiben.
Die hier genannten Gründe rechtfertigen meines Erachtens eine Fristlose Kündigungnicht.
Gruß
M.
Danke für die Antwort.
Das Zimmer ist nicht heizbar, weil der Raum auch den Vorraum/Eingangsraum bildet und ein Fenster der Tür kaputt ist. (Es ist ein Altbau.) Diesen Schaden konnte man vorher nicht sehen. Auf Nachfrage ob der Raum geheizt werden kann, wurde vor Vertragsunterzeichnung mündlich bejaht.
Die Käfer sieht man auf den ersten Blick nicht. Die sind so groß wie z.B. ein Bleistiftpunkt auf einem Blatt Papier. Im Gespräch darüber, wurde aber deutlich, dass es dem Vermieter bekannt war.
Würde dies ein vorzeitige Kündigung ermöglichen?
Hallo
Danke für die Antwort.
Das Zimmer ist nicht heizbar, weil der Raum auch den
Vorraum/Eingangsraum bildet und ein Fenster der Tür kaputt
ist. (Es ist ein Altbau.) Diesen Schaden konnte man vorher
nicht sehen. Auf Nachfrage ob der Raum geheizt werden kann,
wurde vor Vertragsunterzeichnung mündlich bejaht.
Die Scheibe der Tür ist kaputt und das konnte man bei der
Besichtigung nicht sehen? Warum nicht?
Auch wenn der Raum selbst über keinen Heizkörper/Ofen verfügt,
ist der Raum dennoch beheizbar, mit einem Elektroradiator
beispielsweise.
Grundsätzlich sollte man bei einer Wohnungsbesichtigung immer
die Augen weit offen halten und am besten noch ein paar Augen
mitnehmen, denn man mietet wie gesehen, wenn nichts über
irgendwelche Mängel oder andere Zustände und deren Beseitigung
schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde und oder ein
Übergabeprotokoll angefertigt wurde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
Die Käfer sieht man auf den ersten Blick nicht. Die sind so
groß wie z.B. ein Bleistiftpunkt auf einem Blatt Papier. Im
Gespräch darüber, wurde aber deutlich, dass es dem Vermieter
bekannt war.
Kann man beweisen, dass dem VM das bekannt war?
Ansonsten schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur
Abstellung beim VM einreichen. Berechtigt evtl. zur
Mietminderung -> mietrechtlich beraten lassen (Mieterschutz/
Fachanwalt Mietrecht)
Würde dies ein vorzeitige Kündigung ermöglichen?
meine Einschätzung hier: eher nein
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ungeziefer.htm
Evtl. wenn der Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung
aufgrund des Ekels nachweisen könnte Az: 13 B S 123/88 oder
von den Viechern eine Gesundheitsgefährdung ausginge.
Gruß
M.
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Hallo!
Denke immer wenns „ums Geld“ geht, werden die VM „wach“!
Ganz einfach Schriflich den Schaden/die Mängel melden, Nachfrist setzen (2 Wochen dürfte reichen) und mit Mietminderung (würde 60% Mietminderung veranschlagen) androhen. Sollte sich nichts tun, die Miete um 60% kürzen. Bin mir SICHER SPÄTESTENS DANN tut sich irgendwas.
Gruß
Hallo!
Denke immer wenns „ums Geld“ geht, werden die VM „wach“!
Ganz einfach Schriflich den Schaden/die Mängel melden,
Nachfrist setzen (2 Wochen dürfte reichen) und mit
Mietminderung (würde 60% Mietminderung veranschlagen)
androhen. Sollte sich nichts tun, die Miete um 60% kürzen. Bin
mir SICHER SPÄTESTENS DANN tut sich irgendwas.
Hi,
jou, der Vermieter schaltet sein Anwalt ein und dann wird es richtig teuer für den Mieter.
Noch so einen schwachsinnigen Vorschlag, der anderen Leuten viel Geld kosten kann?
Gruß
Tina
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