Untermietvertrag kündigen

Hallo,

danke nochmal/schonmal für die Antworten auf all meine Fragen!!!
Hier eine neue :wink:

X hat ein Zimmer in einer WG untervermietet an Y.
Das Zimmer liegt in einem Haus, welches auch X bewohnt.
Im Untermietvertrag wurde festgehalten, dass Y Küche, Bad, Pool,Garten, …mitbenutzen darf.
Gilt dies schon als „möbliert“? Oder hätte im Mietvertrag ausdrücklich „Küchenzeile“ etc. stehen müssen?
Weil falls möbliert zutrifft, ändert sich die Kündigungsfrist oder???

Gehört zu §573 Abs.2 Pkt. 1 „der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat“ auch sowas wie Drogenkonsum, etc.?

Außerdem wollte ich wissen, ob folgende Zusatzvereinbarung im Untermietvertrag rechtlich richtig ist und eingehalten werden muss:

"• Unabhängig von der zuletzt durchgeführten Schönheitsreparatur wird vereinbart, dass bei Beendigung des Untermietverhältnisses vom Untermieter auf seine Kosten folgende Arbeiten durchzuführen sind:

  1. Dübel, Nägel, usw. so wie Tapeten sind zu entfernen und Putzlöcher zu schließen. Tünchen der Wände und Decken in allen Mieträumen ( Wandfarbe: Weiß, Waschfest)
  2. Bei Beschädigungen oder Verschmutzung von Einbauten, wie: Küche, Türen, Türzargen, Waschbecken, WC und dergleichen sind diese vom Untermeiter zu gleichwertigen zu ersetzen. Die Arbeiten sind fachmännisch einwandfrei mit anerkannten Materialien auszuführen.
  3. Die Wohnräume sind ordentlich gereinigt an den Hauptmieter zu übergeben."

Vielen Dank
Stefan