Untermietvertrag Kündigungsfrist

Ich möchte meine Wohnung untervermieten und die Kündigungsklausel so formulieren, dass ich den bei Bedarf auch wieder los werde.

Ein voll möbliertes Zimmer werde ich nicht vermieten können (lasse einen Schrank stehen und die Gemeinschaftsbereiche zur Mitbenutzung.

Ich selber bleibe als Hauptmieter drin wohnen und der 2. Hauptmieter zieht zwar aus, bleibt aber weiter im Mietvertrag.

Wie ist das dann mit dieser 6monatigen Klausel, wo der Untermieter mit dem Hauptmieter zusammen leben muss? Es wohnt ja nur einer (ich) von 2 Hauptmietern hier.

Welche Möglichkeiten habe ich noch? Eine Befristung müsste ich imho ja begründen.

Wirres Durcheinander!
Beantworte mal:
1 Wohnung und 2 Hauptmieter die beide den Mitvertrag unterschrieben haben.
Einer zieht aus, statt dessen soll für den ein Untermieter rein, richtig?
Wenn ja, ein unmöbiliert vermietetes Zimmer und das ist es wenn da nur ein Schrank drin steht, hat eine Kündigungsfrist von 3 - 6 Monaten:
http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-moebliertes-zimmer/#d-e-Ausstattung-mit-Einrichtungsgegenstaenden (Weitere Tipps zum Mietvertrag im Link beachten)
Es sollte also mindestens noch ein Bett mit Matratze und Bettzeug, 1 Tisch und 1 Stuhl im Zimmer stehen um das Zimmer als möbiliert zu definieren und damit in den Vorzug der 14tägigen Kündigungsfridt zu kommen. ramses90

Hallo Ramses,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hast du ganz richtig erfasst!

Mir würde eine 3monatige Kündigungsfrist reichen. Kann ich die einfach in den Mietvertrag schreiben?

Ich habe aus dem Gesetz nur eine 6monatige Frist gelesen…

Wo hast Du denn das gelesen ?

Bei der Untervermietung eines unmöblierten Zimmers in der vom Mieter(jetzt als Vermieter) selbst bewohnten Wohnung gilt grundsätzlich das ganz normale Mietrecht.
Man braucht aber zur Kündigung keinen Grund. Allerdings verlängert sich dann die normale 3-Monats-Kündigungsfrsit auf das doppelte.
das sind dann die 6 Monate.

Bei möblierten Zimmern gilt das nicht ! Da gibt’s eine sehr kurze, ebenfalls begründungslose Frist von 2 Wochen zum 15. des Monats.

Alles für normale Kündigung, fristlos kann man immer kündigen, wenn es entsprechend schwerwiegende Gründe gibt.

etwas Info : http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl008.htm

MfG
duck313

Genau diese Bestimmung meinte ich.

Habe ich denn einen „Grund“?
(z.B. wenn ich sage "Eigenbedarf, ich möchte mich vergrößern)

Ich bin davon ausgegangen, dass ich diesen einfach nicht habe und dadurch 6 Monate entstehen.

Doch, „Eigenbedarf“ kann auch der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter anwenden und dann mit 3-Monatsfrist kündigen.
Aber …

der Eigenbedarf muss neu sein, er darf nicht bereits bei Beginn der Untervermietung vorgelegen haben.
Deshalb gilt " Ich will allein sein" nicht als Eigenbedarf. Das musste man vorher wissen, da hätte man nicht untervermieten sollen.

Wenn ein Angehöriger/Partner mit einziehen muss(z. B. weil deren Haus abgebrannt ist) dann könnte man den Untermieter mit 3 Monatsfrist „los werden“.
Wenn der keine Rechtsmittel einlegt und den Eigenbedarf bestreitet.

Es wäre aber möglich, man gibt den Grund (Eigenbedarf in x-Monaten) gleich im Untermietvertrag bekannt.
Das ist ähnlich wie ein von vorne herein befristeter Mietvertrag, bei dem das Ende bereits festgelegt ist und der keine Kündigung braucht.
So etwa, wenn ein Haus demnächst umgebaut oder gar abgerissen werden soll.
Und da bei Untermietverträgen sowieso das ganz normale Mietrecht gilt ( Ausnahme möbliert),kann man auch befristete Untermietverträge wirksam abschließen.

MfG
duck313