Hallo zusammen, Ich habe folgendes Problem: Ich habe aus beruflichen Gründen eine Wohnung, besser gesagt 1 Zimmer, für 4 Monate gemietet. Ich habe sozusagen ein mündlicher befristeter Mietvertrag geschlossen. Anfangs wollte ich es schriftlich machen und hab die Vermieterin darauf aufgefordert was schriftlich mir auszuhändigen. Dies hat sie dann auch gemacht und mir einen Mustermietvertrag geschickt, aber auch nur einseitig unterschrieben. Trotzdem ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Sie hat mir letztens auch die Schlüssel übergeben und ich hab die erste Miete von mehreren Hundert Euro schon ihr in die Hand gegeben. Jetzt habe ich das Problem, dass ich mich da drin nicht wohl fühle. Von Heizung bis Fernseher geht nix und habe das ihr auch schon gesagt. Sie ist selbst Mieterin und der richtige Vermieter kümmert sich um nichts. Ich verstehe mich mit ihr sehr gut und möchte Sie nächste Woche fragen, ob ich sofort zurücktreten kann. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Lieben Gruß
PS: Es ist eine Untermiete!
Moin,
Heizung hört sich schon übel an,sind noch evtl,andere Mängel vorhanden?
Wenn ja könntest du aus wichtigem Grund Kündigen.
Zudem meine ich das befristete Untermietsverträge unzulässig sind.
(Wie kann dein vermieter denn diese frist garantieren?)
Also ich würde zunächst versuchen im persönlichen Gespräch die angelegenheit zu klären,sobald sie auf ihrgendwelchr Verträge beharrt,kann man dann einfach sagen(schreiben per Einschreiben+Rückschein), das man dann die Mängel binnen 14 tagen beseitigt haben will.
So steht deine Vermieterin unter Zugzwang,sie muß die Mängelanzeige wiederum an ihren Vermieter weiterleiten…Kosten der Beseitigung…etc,
oder dich ohne Schaden laufen lassen.
Ich würde letztere Möglichkeit wählen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
mfg
Das sollte klappen wenn Sie dir zusagt schließlich kann man alles machen wenn beide zustimmen da du einen Beweis hinterlassen hast den schriftlichen Vertrag den du im übrigen gar nichtgebraucht hättest weil alles unter einem Jahr auch mündlich geht kann sie dich theoretisch vor Gericht und somit auf die 3 monatige Kündigungsfrist bringen
Gruß Peter
Hallo, kenne mich mit Untervermietung nicht aus. Sorry. Viele Grüße
Hallo Phönix,
gem. § 573 c III BGB kannst Du einen Untermietvertrag bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats kündigen, wenn im schriftlichen Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
Die Kündigung sollte dabei, wieder wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Schriftform erfolgen ( §§ 549 Abs 2 , § 568 Abs 1 BGB), auch schon zu Deiner eigenen Sicherheit.
Schubi
Gemäß BGB ist ein mündlicher Vertrag einem schriftlichen gleichgesetzt. Wenn nichts hinhaut gibt es möglichkeiten zur Mietminderung, aber sofortige Kündigung nur im Einvernehmen oder mit der offiziellen Ortsüblichen Frist.
Hallo phönix1234,
die Antwort ist völlig unverbindlich und stellt keinerlei Rechtsberatung dar, da mir das nicht erlaubt ist.
Bitte versuche das mit der Bekannten friedlich zu regeln ,denn der „mündliche Vertrag“ ist nichtig, wenn kein Einverständnis nach §540 BGB zur Untervermietung des Vermieters vorliegt. Bitte unbedingt auch §541 BGB beachten. Ansonsten habt ihr evtl. BEIDE Schwierigkeiten ohne Ende. Also nochmals, bitte beide Parteien die ungeschickte Handlung, friedlich und vernünftig regeln.
Viel Glück und schönen Abend.
Vg S
es kommt auf den inhalt des vertrage an