Hallo,
wie sieht es denn rechtlich aus:
Student schiließt einen Untermietvertrag in einer WG ab.
Der Mietpreis ist eine Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten.
Er renoviert sein Zimmer.
Dann kündigt er.
Mindert aber die Miete eigenmächtig, weil er während der Kündigungszeit keine Nebenkosten verbraucht.
Bei Mietvertragsabschluss wurde aber ein Betrag X als Pauschalvereinbarung getroffen, weil eine seperate Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten nicht möglich ist.
Nun beruft sich der Student auf $ 556 BGB Abs. 2 und hat damit vor den Mietvertrag als ganzen als unwirksam platzen zu lassen.
Kann er das tun?
Da Mietvertrag in einer WG geschlossen wurde, liegt ein „besonderes“ Mietverhältnis vor. ist ein Gesamtmietpreis/Pauschalmietpreis nicht zulässig?
Herzlichen Dank für eure Antworen.
Hallo,
wie sieht es denn rechtlich aus:
Student schiließt einen Untermietvertrag in einer WG ab.
Der Mietpreis ist eine Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten.
Er renoviert sein Zimmer.
Dann kündigt er.
Mindert aber die Miete eigenmächtig, weil er während der
Kündigungszeit keine Nebenkosten verbraucht.
Völliger Quatsch. Darf er nicht.
Bei Mietvertragsabschluss wurde aber ein Betrag X als
Pauschalvereinbarung getroffen, weil eine seperate Abrechnung
der Betriebs- und Heizkosten nicht möglich ist.
Hier ist es völlig egal ob es möglich ist eine Abrechnung zu erstellen. Wenn eine Pauschalmiete vereinbart worden ist, ist dieser Vertrag rechtens, ohne wenn und aber.
Nun beruft sich der Student auf $ 556 BGB Abs. 2 und hat damit
vor den Mietvertrag als ganzen als unwirksam platzen zu
lassen.
Kann er das tun?
Nein, auch völliger Quatsch. Wie will der Student denn nachweisen, das die Kosten nicht angemessen waren? Dann müsste er Wucher nachweisen.
Da Mietvertrag in einer WG geschlossen wurde, liegt ein
„besonderes“ Mietverhältnis vor. ist ein
Gesamtmietpreis/Pauschalmietpreis nicht zulässig?
Doch. Hoffe nur, es wurde etwas schriftliches verfasst.
Herzlichen Dank für eure Antworen.
Naja schriftlich existiert nichts, aber es waren bei vertraglichen Verhandlungen weitere Personen anwesend, die das bezeugen können.