Untermietvertrag ohne Zustimmung der Hausverwaltung --> Welche Kündigungsfrist?!

Eine allgemein Frage zum Thema Mietrecht:

Beispielvertrag:

_Vermieterin: XXX, geb. XX.XX.XXXX

Mieterin: YYY, geb. XX.XX.XXXX

Mit der Unterschrift dieses Vertrags werden folgende Punkte bestätigt:

 YYY wird vom 01.09.2013 (wahlweise 31.08.2013) bis zum 28.02.2014 Untermieterin bei XXX, abc-Straße 123, 1234 Musterstadt
 Die Monatsmiete beträgt XXX Euro/Monat und ist am Anfang des Monats zu bezahlen
 Inkludiert im Mietpreis sind die Kosten der Küchenbenutzung, WLAN-Benutzung sowie die Energienebenkosten; somit kommen keinerlei Nachzahlungen zustande – außer bei Beschädigung
 Das Zimmer wird möbliert übernommen, Einrichtungsgegenstände sind: Eine Schlafcouch, ein Esszimmertisch, ein Couchtisch, Küchenmobiliar; ebenso befindet sich ein Fernsehanschluss im Zimmer

Die Mieterin bestätigt hiermit, dass sie vom 31.08.2013 bis zum 28.02.2014 folgende Leistungen in Anspruch nehmen wird.

Die Vermieterin bestätigt hiermit, dass sie das Zimmer der Mieterin, im Gegensatz zu oben genannten Gegenleistungen, zur Verfügung stellen wird.

Mieterin Unterschrift Vermieterin Unterschrift_

Ist dieser Vertrag gültig?

Wie sieht die Sachlage aus, wenn die Hausverwaltung NICHTS von dem Untermietvertrag weiß?

Wie lange ist die KÜNDIGUNGSFRIST?

Die Mieterin bestätigt hiermit, dass sie vom 31.08.2013 bis
zum 28.02.2014 folgende Leistungen in Anspruch nehmen wird.

Was ist damit bezweckt ? Was soll Untermieter hier zusichern ? Eine Mindestmietzeit ?
Einen Kündigungsverzicht vor dem vereinbarten Mietende ?

Die Vermieterin bestätigt hiermit, dass sie das Zimmer der
Mieterin, im Gegensatz zu oben genannten Gegenleistungen, zur
Verfügung stellen wird.

Das ist ja großer Käse. Hat man sich das mal selbst durchgelesen ? Vermieterin ist doch hier der Hauptmieter oder nicht ? Der versichert das Zimmer bereit zu stellen(komisch,das ist ja der Kern des Untermietvertrages!) aber was schließt er mit der Klausel aus ?

Mieterin Unterschrift Vermieterin
Unterschrift

Ist dieser Vertrag gültig?

jedenfalls nicht von vorneherein als Ganzes ungültig. Es gibt Auslegungsprobleme, die zu Lasten des Vermieters gehen.

Wie sieht die Sachlage aus, wenn die Hausverwaltung NICHTS von
dem Untermietvertrag weiß?

Das ändert für den Untermieter erst einmal nichts. Sollte sich der Vermieter gegen das Untervermieten seines Hauptmieters stellen, dann besteht Schadenersatzanspruch des Untermieters gegen den Hauptmieter.

Wie lange ist die KÜNDIGUNGSFRIST?

Wie bei anderen Verträgen auch. 3 Monate .

Wenn es aber um „Möblierten Wohnraum“ geht(das wird hier so sein) dann gilt eine verkürzte Frist . Gekündigt werden kann zum 15. jedes Monats.

MfG
duck313

5 €
huhu,

mit eine Preis von ca. 5 € kann man sich im Handel (Schreibwarenhandel) einen fertigen Untermietvertrag kaufen.

cu