Guten Tag,
dankbar für Hinweise zu dieser Situation:
Junge Frau bezieht im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme ein möbliertes Zimmer zur Untermiete. Es liegt en befristeter Untermietvertrag über möbliertes Zimmer mit dem Maßnahmenträger vor; der Hauptvermieter hat die Untervermietung genehmigt.
Kurz darauf kommt ihr Freund aus dem Ursprungsland dazu, der auch durch denselben Träger ein Praktikum macht. Kein gesonderter oder eigener Untermietvertrag.
Beide wohnen auf eigenem Wunsch in einem Zimmer (25qm). Ihnen wurde ein zusäztliches Zimmer angeboten, wollten sie nicht, weil das Geld knapp ist.
Sie haben in Deutschland keinen weiteren Wohnsitz.
Der mit dem Maßnahmenträger geschlossene, befristete Untermietvertrag läuft ab, die beiden möchten wohnen bleiben.
Worauf muss der Untervermieter beim Mietvertrag achten, um möglichst flexibel kündigen zu können.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Karlu