Untermietvertrag: Untermieter unteschreibt nicht

Guten Tag,

Ein Fall: Eine Hauptmieterin hat seit dem 01.01.2009 eine Untermieterin mit der sie zusammen in einer Wohngemeinschaft lebt.

Zu Anfang gab es ein paar Unstimmingkeiten wegen des Mietvertragen, bezüglich was die Regelung der von der Hauptmieterin gestellten Möbelierung der Wohnung angeht. Daher wollten sich beide in diesem Zusammenhang nochmals zusammen setzten. Ansonsten wurde von beiden mündlich der Untermietvertrag und der Putzplan annerkannt und dementsprechend zusammen gewohnt.

Leider lies sich bezüglich der Klärung der offenen Thematik zu der gemeinsamen Nutzung des Mobilars keine Termin finden(die Untermieterin hat nämlich nie Zeit, entweder arbeitet sie, oder sie muss sich bei TV und anderen Aktivitäten erholen. Am Wochenende ist sie eigentlich immer schwer beschäftigt oder weg).
Die Hauptmieterin ist dummerweise immer zu nett und nachgiebig und will immer alles ohne Streit regeln. Das hat sie wohl in die jetzige Situation gebracht. Aber man kann ja zumindest aus seinen Fehlern lernen.

Jedenfalls hatte sie irgendwann die Faxen dicke und der Untermieterin am 30.08.2009 den Untermietvertrag zum unterschreiben in zweifacher Ausfertigung gegeben. Alle Klauseln bezüglich der Unstimmigkeiten wurden aus dem Untermietvertrag heraus genommen und im Großen und Ganzen lehnen sich die Formulierungen des Untermietvertrages an die vom Mieterschutz empfohlenen Formulierungen an, die in einem kostenlosen Muster-Untermietvertrag im Netz zu finden sind (darf man die Seite nennen?).
Leider hat die Untermieterin den Vertrag bis heute nicht unterschrieben.

Mittlerweile hat sich keine Wirtschaftliche Situation Der Hauptmieterin geändert. Um Geld zum Leben vom Amt zu bekommen, verlangt das Amt den unterschriebenen Untermietvertrag, sonst würde der Antrag auf Unterstützung gar nicht bearbeiten.

Darauf hin hat die Hauptmieterin nun auf die Unterschrift gedrängt. Die Untermieterin kommt ganz plötzlich damit, dass sie den Vertrag erst intensiv lesen müßte und Gott und der Welt vorher zeigen wolle. Gut, die Hauptmieterin hat der Untermieterin noch ein paar Tage Aufschub gegeben, obwohl sie der Meinung ist, dass die Untermieterin dazu ja genug Zeit hatte (seit 1.1. bzw. nochmal seit 30.8.) und für sie jeder Tag bedeutet, dass sie kein Geld vom Amt bekommt. Sie ist damit in einer brikären Situation, in der sie nicht weißt, von was sie leben soll. Die Untermieterin weiß davon.

Der Knaller dabei ist, dass die Untermieterin darauf besteht, dass die Hauptmieterin eine Klausel in den Vertrag aufnimmt, die besagt, dass die Untermieterin vor der gesetzlichen Frist ausziehen kann, wenn sie einen anderen Untermieter stellt. Die Hauptmieterin möchte sich darauf keines Falls einlassen, da sie ja dann mit einen vorgesetztem fremden Mneschen in ihrer Wohnung zusammen leben müßte. Sie sucht die Untermieter lieber selber aus!

Ich habe zu diesem Thema nachgelesen und heraus gefunden, dass so eine Klausel nur im Gutdüngen des Vermieters/Untervermieters liegt und es dafür keine Grundlage gibt, dass die Hauptmieterin einen solchen Passus in den Vertrag aufnehmen müßte.

Die Untermieterin wurde darüber in Kenntniss gesetzt, sie besteht jedoch beharrlich auf diesen Passus und hat angekündigt nicht zu unterschreiben.
Die Hauptmiertin wiederum hat daraufhin angekündigt nun das Mitverhältnis zu kündigen, da sich keine Einigung finden läßt und die Untermieterin keinen Untermietvertrag unterschreiben will.

Die Hoffnung ist auch, dass sich mit diesem Kündigungsschreiben dann die Unterstützung beim Amt beantragen läßt.

Erschwerend kommt hinzu, dassdie Untermieterin nun einen Anwalt kontaktiert hat. Die Hauptmieterin jedoch ist völlig Mittellos ohne Unterstützung vom Amt. Sie kann keinen Anwalt kontaktieren, noch nichtmal für 20 Euro.

Gilt in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und gilt diese beiderseitig, also muss nicht nur der Hauptmieter/Vermieter sich daran ahlten, sondern auch die Untermieterin (Mietzahlungen). Oder kann die Hauptmieterin die Untermieterin schon schneller/fristlos rauswerfen?

Müssen in dem Kündigungschreiben die Gründe angeben werden (nicht unterschreibenwollen des Untermietvertrages, unüberwindbare Streitigkeiten)? Sollten die Gründe überhaupt angeben werden oder ist es sogar besser sie nicht anzugeben?

Wie ist der UnterVERmieter rechtlich abgesichert?

Reicht das Kündigungsschreiben und einen Kopie des nicht unterschriebenen Vertrages beim Amt? Oder kann man statt dessen eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Ich hoffe, mir kann Irgendjemand weiterhelfen! Vielen Dank schomal im Voraus!

Hallo keara,

eventuell bietet der § 549 Abs.2 Nr.2 BGB in Verbindung mit dem § 573c Abs.2 BGB die Lösung.

Kurz zusammengefasst:

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat kann am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden.

Zum Nachlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Joschi

Hallo,
Joschi hat schon einen gute Hinweise zum möblierten MV gegeben

Ein Fall: Eine Hauptmieterin hat seit dem 01.01.2009 eine
Untermieterin mit der sie zusammen in einer Wohngemeinschaft
lebt.

Es ist keine Wohngemeinschaft nach GBR, sondeen ein Untermietvertrag mit zusätzlichen Vereinbarungen, zB Putzplan etc.

Zu Anfang gab es ein paar Unstimmingkeiten wegen des
Mietvertragen, bezüglich was die Regelung der von der
Hauptmieterin gestellten Möbelierung der Wohnung angeht. Daher
wollten sich beide in diesem Zusammenhang nochmals zusammen
setzten. Ansonsten wurde von beiden mündlich der
Untermietvertrag und der Putzplan annerkannt und
dementsprechend zusammen gewohnt.

Die gestellten Möbel sollten von Zeugen, z. B. Bekanten oder Verwandten, schriftlich Erklären das Möbel aus dem Eigentum der HM an den UM gestellt wurden. Der UM-Vertrag mit Teilmöblierung wäre sonst kaum zu beweisen.

Leider lies sich bezüglich der Klärung der offenen Thematik zu
der gemeinsamen Nutzung des Mobilars keine Termin finden(die
Untermieterin hat nämlich nie Zeit, entweder arbeitet sie,
oder sie muss sich bei TV und anderen Aktivitäten erholen. Am
Wochenende ist sie eigentlich immer schwer beschäftigt oder
weg).
Die Hauptmieterin ist dummerweise immer zu nett und nachgiebig
und will immer alles ohne Streit regeln. Das hat sie wohl in
die jetzige Situation gebracht. Aber man kann ja zumindest aus
seinen Fehlern lernen.

s. o.

Jedenfalls hatte sie irgendwann die Faxen dicke und der
Untermieterin am 30.08.2009 den Untermietvertrag zum
unterschreiben in zweifacher Ausfertigung gegeben. Alle
Klauseln bezüglich der Unstimmigkeiten wurden aus dem
Untermietvertrag heraus genommen und im Großen und Ganzen
lehnen sich die Formulierungen des Untermietvertrages an die
vom Mieterschutz empfohlenen Formulierungen an, die in einem
kostenlosen Muster-Untermietvertrag im Netz zu finden sind
(darf man die Seite nennen?).
Leider hat die Untermieterin den Vertrag bis heute nicht
unterschrieben.

Das war wohl zu erwarten…

Mittlerweile hat sich keine Wirtschaftliche Situation Der
Hauptmieterin geändert. Um Geld zum Leben vom Amt zu bekommen,
verlangt das Amt den unterschriebenen Untermietvertrag, sonst
würde der Antrag auf Unterstützung gar nicht bearbeiten.

Dieses wird von Ämtern gern vorgebracht. Eine rechtl. Grundlage besteht oft nicht. Auch ein mündlicher MV Vertrag ist gültig. Nur der Nachweis gegenüber dem Amt wäre schwieriger. Vielleicht läßt sich das Amt darauf ein, wenn auf Überweisungsträger oder Quittungen die Höhe der Mietzahlungen und der Mietername (Mieteranzahl) hervorgeht.

In Zukunft sollten die Mietzahlungen nur gegen Quittung mit Zweckvermerk vorgenommen werden.

Darauf hin hat die Hauptmieterin nun auf die Unterschrift
gedrängt. Die Untermieterin kommt ganz plötzlich damit, dass
sie den Vertrag erst intensiv lesen müßte und Gott und der
Welt vorher zeigen wolle. Gut, die Hauptmieterin hat der
Untermieterin noch ein paar Tage Aufschub gegeben, obwohl sie
der Meinung ist, dass die Untermieterin dazu ja genug Zeit
hatte (seit 1.1. bzw. nochmal seit 30.8.) und für sie jeder
Tag bedeutet, dass sie kein Geld vom Amt bekommt. Sie ist
damit in einer brikären Situation, in der sie nicht weißt, von
was sie leben soll. Die Untermieterin weiß davon.

Eventuell kann Schadensersatz vom UM für den HM entstehen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden, die der Um zu vertreten hat.

Der Knaller dabei ist, dass die Untermieterin darauf besteht,
dass die Hauptmieterin eine Klausel in den Vertrag aufnimmt,
die besagt, dass die Untermieterin vor der gesetzlichen Frist
ausziehen kann, wenn sie einen anderen Untermieter stellt. Die
Hauptmieterin möchte sich darauf keines Falls einlassen, da
sie ja dann mit einen vorgesetztem fremden Mneschen in ihrer
Wohnung zusammen leben müßte. Sie sucht die Untermieter lieber
selber aus!

Beim mündlichen Vertragabschluß war dieser Punkt wohl nicht vereinbart. Ein Nachbesserung oder Änderung muß der HM nicht hinnehmen.

Ich habe zu diesem Thema nachgelesen und heraus gefunden, dass
so eine Klausel nur im Gutdüngen des
Vermieters/Untervermieters liegt und es dafür keine Grundlage
gibt, dass die Hauptmieterin einen solchen Passus in den
Vertrag aufnehmen müßte.

Die Mietvertäge unterliegen der Vertragsfreiheit, innerhalb der guten Sitten etc. Die Sitten wären bei Ablehnung des Anliegens nicht betroffen.

Die Untermieterin wurde darüber in Kenntniss gesetzt, sie
besteht jedoch beharrlich auf diesen Passus und hat
angekündigt nicht zu unterschreiben.

Der UM möchte sich besser stellen, hat aber kein Anrecht darauf. Aus dem Zeitverzug kann Schadensersatzanspruch entstehen, der bei einer evt. bestehenden Kaution entnommen werden kann und dann mit einer Auffüllungsforderung an den UM weitergereicht wird.

Die Hauptmiertin wiederum hat daraufhin angekündigt nun das
Mitverhältnis zu kündigen, da sich keine Einigung finden läßt
und die Untermieterin keinen Untermietvertrag unterschreiben
will.

Ein UM-Vertrag besteht. Die Zahlung belegen dies hoffentlich.

Die Hoffnung ist auch, dass sich mit diesem
Kündigungsschreiben dann die Unterstützung beim Amt beantragen
läßt.

Es lohnt sich vielleicht beim Amt mal nachzufragen, auf welcher Basis hier ein schriftlicher UM-Vertrag gefordert werden kann. Der Nachweis läge ihmo beim Amt. Tipp, dabei sehr freundlich bleiben…

Erschwerend kommt hinzu, dassdie Untermieterin nun einen
Anwalt kontaktiert hat. Die Hauptmieterin jedoch ist völlig
Mittellos ohne Unterstützung vom Amt. Sie kann keinen Anwalt
kontaktieren, noch nichtmal für 20 Euro.

Im ?Armenrecht? kann ein Antrag auf Rechtsbeihilfe gestellt werden.
Einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen.

Gilt in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3
Monaten? Und gilt diese beiderseitig, also muss nicht nur der
Hauptmieter/Vermieter sich daran ahlten, sondern auch die
Untermieterin (Mietzahlungen). Oder kann die Hauptmieterin die
Untermieterin schon schneller/fristlos rauswerfen?

siehe Joschi

Müssen in dem Kündigungschreiben die Gründe angeben werden
(nicht unterschreibenwollen des Untermietvertrages,
unüberwindbare Streitigkeiten)? Sollten die Gründe überhaupt
angeben werden oder ist es sogar besser sie nicht anzugeben?

Kündigungsgrund wäre die einseitige Änderung des MV durch den UM.
Eine Plicht auf Umstellung auf Schriftform besteht imho nicht.
Der „etwas Woller“ wäre Nachweispflichtig, hier der neue Passus des UM.

Einfacher wäre es den HM-Vertrag vom HM zu kündigen. Der UM wird damit auch kündbar ohne Gründe, nur mitteilen (schriftlich!) muß der HM das dem UM. Danach könnte beim VM ein neuer MV mit dem HM abgeschlossen werden. Die ges. Kündigungsfrist sollte dabei eingehlten werden. Wenn ein vorzeitiger Kündiungstermin vom HM mit dem VM vereinbart würde, könnte der UM ev. Schadensersatz daraus ableiten.

Dies gilt nur bei unmöblierten Wohnraum. Andere Schiene mit möblierten siehe Joschi.

Wie ist der UnterVERmieter rechtlich abgesichert?

Das weiss wohl nur dieser selbst.

Reicht das Kündigungsschreiben und einen Kopie des nicht
unterschriebenen Vertrages beim Amt? Oder kann man statt
dessen eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Tipps s. o.
Ob das Amt diese Geschicht glaubt, kann hier keiner weisssagen.

Ich hoffe, mir kann Irgendjemand weiterhelfen! Vielen Dank
schomal im Voraus!

viel Glück und Nerven behalten…

vlg MC

vielen dank für die ausführliche antwort!

Vielen Dank auch an Joschi. Leider gelinkt es mir nicht direkt zu antworten (?). Daher der Dank für den hilfreichen Hinweis hier.