Guten Tag,
Ein Fall: Eine Hauptmieterin hat seit dem 01.01.2009 eine Untermieterin mit der sie zusammen in einer Wohngemeinschaft lebt.
Zu Anfang gab es ein paar Unstimmingkeiten wegen des Mietvertragen, bezüglich was die Regelung der von der Hauptmieterin gestellten Möbelierung der Wohnung angeht. Daher wollten sich beide in diesem Zusammenhang nochmals zusammen setzten. Ansonsten wurde von beiden mündlich der Untermietvertrag und der Putzplan annerkannt und dementsprechend zusammen gewohnt.
Leider lies sich bezüglich der Klärung der offenen Thematik zu der gemeinsamen Nutzung des Mobilars keine Termin finden(die Untermieterin hat nämlich nie Zeit, entweder arbeitet sie, oder sie muss sich bei TV und anderen Aktivitäten erholen. Am Wochenende ist sie eigentlich immer schwer beschäftigt oder weg).
Die Hauptmieterin ist dummerweise immer zu nett und nachgiebig und will immer alles ohne Streit regeln. Das hat sie wohl in die jetzige Situation gebracht. Aber man kann ja zumindest aus seinen Fehlern lernen.
Jedenfalls hatte sie irgendwann die Faxen dicke und der Untermieterin am 30.08.2009 den Untermietvertrag zum unterschreiben in zweifacher Ausfertigung gegeben. Alle Klauseln bezüglich der Unstimmigkeiten wurden aus dem Untermietvertrag heraus genommen und im Großen und Ganzen lehnen sich die Formulierungen des Untermietvertrages an die vom Mieterschutz empfohlenen Formulierungen an, die in einem kostenlosen Muster-Untermietvertrag im Netz zu finden sind (darf man die Seite nennen?).
Leider hat die Untermieterin den Vertrag bis heute nicht unterschrieben.
Mittlerweile hat sich keine Wirtschaftliche Situation Der Hauptmieterin geändert. Um Geld zum Leben vom Amt zu bekommen, verlangt das Amt den unterschriebenen Untermietvertrag, sonst würde der Antrag auf Unterstützung gar nicht bearbeiten.
Darauf hin hat die Hauptmieterin nun auf die Unterschrift gedrängt. Die Untermieterin kommt ganz plötzlich damit, dass sie den Vertrag erst intensiv lesen müßte und Gott und der Welt vorher zeigen wolle. Gut, die Hauptmieterin hat der Untermieterin noch ein paar Tage Aufschub gegeben, obwohl sie der Meinung ist, dass die Untermieterin dazu ja genug Zeit hatte (seit 1.1. bzw. nochmal seit 30.8.) und für sie jeder Tag bedeutet, dass sie kein Geld vom Amt bekommt. Sie ist damit in einer brikären Situation, in der sie nicht weißt, von was sie leben soll. Die Untermieterin weiß davon.
Der Knaller dabei ist, dass die Untermieterin darauf besteht, dass die Hauptmieterin eine Klausel in den Vertrag aufnimmt, die besagt, dass die Untermieterin vor der gesetzlichen Frist ausziehen kann, wenn sie einen anderen Untermieter stellt. Die Hauptmieterin möchte sich darauf keines Falls einlassen, da sie ja dann mit einen vorgesetztem fremden Mneschen in ihrer Wohnung zusammen leben müßte. Sie sucht die Untermieter lieber selber aus!
Ich habe zu diesem Thema nachgelesen und heraus gefunden, dass so eine Klausel nur im Gutdüngen des Vermieters/Untervermieters liegt und es dafür keine Grundlage gibt, dass die Hauptmieterin einen solchen Passus in den Vertrag aufnehmen müßte.
Die Untermieterin wurde darüber in Kenntniss gesetzt, sie besteht jedoch beharrlich auf diesen Passus und hat angekündigt nicht zu unterschreiben.
Die Hauptmiertin wiederum hat daraufhin angekündigt nun das Mitverhältnis zu kündigen, da sich keine Einigung finden läßt und die Untermieterin keinen Untermietvertrag unterschreiben will.
Die Hoffnung ist auch, dass sich mit diesem Kündigungsschreiben dann die Unterstützung beim Amt beantragen läßt.
Erschwerend kommt hinzu, dassdie Untermieterin nun einen Anwalt kontaktiert hat. Die Hauptmieterin jedoch ist völlig Mittellos ohne Unterstützung vom Amt. Sie kann keinen Anwalt kontaktieren, noch nichtmal für 20 Euro.
Gilt in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und gilt diese beiderseitig, also muss nicht nur der Hauptmieter/Vermieter sich daran ahlten, sondern auch die Untermieterin (Mietzahlungen). Oder kann die Hauptmieterin die Untermieterin schon schneller/fristlos rauswerfen?
Müssen in dem Kündigungschreiben die Gründe angeben werden (nicht unterschreibenwollen des Untermietvertrages, unüberwindbare Streitigkeiten)? Sollten die Gründe überhaupt angeben werden oder ist es sogar besser sie nicht anzugeben?
Wie ist der UnterVERmieter rechtlich abgesichert?
Reicht das Kündigungsschreiben und einen Kopie des nicht unterschriebenen Vertrages beim Amt? Oder kann man statt dessen eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
Ich hoffe, mir kann Irgendjemand weiterhelfen! Vielen Dank schomal im Voraus!