A.Hallo ich würde gerne 1 Zimmer meiner 2 Zimmer Wohnung untervermieten. Da dies vom Gesetzgeber erlaubt ist, muss mein Vermieter diesem zustimmen. Grund für die Untervermietung ist ein Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen. Somit liegt ein berechtigtes Interesse vor, nach diesen 2 Jahren noch innerhalb der Wohnung zu bleiben.
Leider wird mir die Untervermietung der kompletten Wohnung verwehrt.
Ist es nun möglich das eine Zimmer, über das ein seperater Untermietvertrag vorliegen würde, unterzuvermieten und mein Zimmer, ihm gratis zur Verfügung zu stellen, oder muss ich dieses abschließen, damit die 1-Zimmer-Untervermietung zu Stande kommt, und ich nicht rechtlich belangt werden kann. Grund dafür ist, dass ich das zuvermietetende Zimmer noch mit Bett, Schrank und Schreibtisch nachrüsten müsste, welches einen gewissen Kostenaufwand ausmachen würde. In meinem „Gratis“ zu mietenden Zimmer wären diese Möbel bereits vorhanden.
B. Da ich die Wohnung/ Zimmer, vollmöbeliert hinterlasse, ist es sinnvoll 2 Mietverträge aufzustellen? Einen für das Zimmer und die Mitbenutzung von Küche, Bad, Flur und Balkon, sowie einen für die Möbel
- Ist es möglich die Miete aufgrund der Vollmöbelierung höher ausfallen zu lassen, als mein jetziger Mietvertrag ohne Möbelierung es vorsieht
C. Wie hätte ein klassischer Untermietvertrag auszusehen- eine Abwandlung des jetigen Mietvertrages bzw. Standardmietvertrag?