Unternehmen auf andere Person laufen lassen

Hallo,
ein Fall, den es bestimmt häufiger gibt: Jemand macht ein Unternehmen auf, lässt es aber formal auf den Namen einer Vertrauensperson laufen. Zum Beispiel pleitegegangener Bauunternehmer eröffnet neues Unternehmen auf den Namen seiner Frau.

Meine Frage dazu: Wie ist das, wenn offensichtlich ist, dass die Person, die formal der Unternehmer ist, gar nicht in Wirklichkeit der Unternehmer sein kann, weil die Fachkenntnisse fehlen? Also wenn klar ist, dass die Ehefrau keine Ahnung vom Bau hat, oder wenn ein Versicherungsmakler oder ein Softwarespezialist sein Geschäft über die 80jährige Oma laufen lässt, die ganz sicher keine Ahnung von Versicherungen oder Software hat. Gibt es für bestimmte Parteien, wie zum Beispiel das Finanzamt oder Gläubiger die Möglichkeit, das prüfen zu lassen? Muss der betreffende Unternehmer fürchten, dass seine Frau/Oma vor Gericht aussagen muss und die „Strohmann-Konstruktion“ auffliegt? Wie läuft so was üblicherweise in Deutschland?

Hi,

das ist doch möglich, wenn der Pleitegegangene als Geschäftsführer eingestellt wird. Dann sollte natürlich eine Kapitalgesellschaft vorliegen. In den meisten Fällen ist das eine GmbH - damit ist nämlich auch die Vertrauensperson davor geschützt, mit ihrer privaten Habe für das Unternehmen zu haften.

Hallo,
als Eigentümer muß man keine Ahnung von der Firma haben (es schadet natürlich auch nicht), es genügt Leute einzustellen, die den Sachverstand haben. Diesen sollte man dann aber das nötige Vertrauen entgegen bringen. In Aktiengesellschaften erwartet ja auch niemand vom Vorstandsvorsitzenden, daß er selbst über 50% der Anteile hält.
Klassisches Beispiel wäre das Kind, das den elterlichen Handwerksbetrieb erbt, selbst aber etwas völlig anderes gelernt hat. Selbst bei den recht strengen Vorschriften im Handwerk (mit Meisterzwang) genügt es einen Meister einzustellen, man muß nicht selbst einer sein. Zufällig mit diesem Meister verheiratet zu sein, ist auch kein Grund ihm die Firma gleich zu schenken oder ihn zum Miteigentümer zu machen.
Oder kurz - so lang es einer Person (etwa durch ein Gerichtsurteil) nicht auch ausdrücklich verboten ist als Geschäftsführer in einer bestimmten Branche aufzutreten, kann man da nicht viel machen.

Cu Rene

Hallo!

Wie ist das, wenn offensichtlich ist, dass
die Person, die formal der Unternehmer ist, gar nicht in
Wirklichkeit der Unternehmer sein kann, weil die
Fachkenntnisse fehlen? Also wenn klar ist, dass die Ehefrau
keine Ahnung vom Bau hat…

Was versteht Roland Koch - gelernter Jurist, dann Politiker - vom Bau und von Industrieanlagen? Vermutlich ungefähr so viel, wie die Kuh vom Tanzen. Trotzdem ist er Chef von Bilfinger Berger.

Was versteht ein Dorfbürgermeister - Wahlzettel weisen ihn als Rettungssanitäter aus - von der Tätigkeit als Aufsichtsrat? Richtig: Nichts. Oder fast nichts, immerhin wird er wissen, wieviel Sitzungsgeld es gibt und er weiß, dass er an der Stelle, wo jemand mit Bleistift ein Kreuzchen gemacht hat, unterschreiben muss. Trotzdem sind ungezählte Politiker auf allen Ebenen nebenbei Aufsichtsräte in allen möglichen Unternehmen. Wir haben uns daran gewöhnt, dass diese Leute übelste Risiken und schlimmste Schieflagen erst mitbekommen, wenn sie in der Zeitung davon lesen.

Ich müsste suchen, um die begleitende Studie zu einem Fördervorhaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie auszugraben. Diese Studie kam jedenfalls zu dem für die Verfasser überraschenden Ergebnis, dass es vorteilhaft sei, wenn die Berater von Unternehmen über Kenntnisse der jeweiligen Branche und des operativen Geschäfts verfügen… Darauf wäre ich nie gekommen :smile: Und tatsächlich ist es außerhalb inhabergeführter Unternehmen keineswegs selbstverständlich, dass die Unternehmensleitung durch Leute wahrgenommen wird, die über nennenswerte Fachkenntnisse des Unternehmensgegenstands verfügen. Auch in der Politik ist der Blick etwa von Ministern nicht unbedingt von Sachkompetenz getrübt.

…oder wenn ein Versicherungsmakler
oder ein Softwarespezialist sein Geschäft über die 80jährige
Oma laufen lässt, die ganz sicher keine Ahnung von
Versicherungen oder Software hat.
Gibt es für bestimmte Parteien, wie zum Beispiel das Finanzamt oder :Gläubiger die Möglichkeit, das prüfen zu lassen?

Nein. Es interessiert niemanden. Wenn jemand als abhängig Beschäftigter mauern will, braucht er einen Sachkundenachweis in Form z. B. eines Gesellenbriefs. Wenn man 1000 Maurer führen will, braucht man keinen Sachkundenachweis. Wenn Du morgen die „MechanicalMike-Flugzeugwerke“ gründest, wird Dich niemand fragen, ob Du überhaupt etwas von Flugzeugen verstehst.

Muss der betreffende Unternehmer fürchten, dass seine Frau/Oma vor :Gericht aussagen muss und die „Strohmann-Konstruktion“ auffliegt?

Gericht … Strohmann … fürchten … Welche Sorgen machst Du Dir, solange nichts Verbotenes geschieht? Es ist nicht verboten, von einem Geschäft, das man führt, keine Ahnung zu haben.

Wie läuft so was üblicherweise in Deutschland?

Es ist alltäglich, dass ahnungslose Leute Entscheidungen aller Art treffen. In der Politik ist es üblich, dass ahnungslose Leute objektiv und erkennbar falsche, ja geradezu dumme Entscheidungen treffen und dafür sogar bezahlt und wiedergewählt werden. Es gibt nur eine vage Chance, dass es anders läuft, wenn Menschen mit ihrem privaten Vermögen und ihrer Existenz für ihre Entscheidungen einzustehen haben.

Aber sag’ bitte deutlicher, worauf Du hinaus willst. Nach meinem Eindruck reden wir um Dein Anliegen herum.

Gruß
Wolfgang

grüß dich,

es ist gelinde ausgedrückt sehr ärgerlich, wenn einer Insolvenz anmeldet, die Gläubiger in die Röhre gucken, und dann wird unter einem anderen Namen fröhlich weiter gemacht. In meinen Augen ist das Betrug. Aber wie weist man bei den gegebenen Gesetzen einen solchen Betrug nach? Darum geht es dir wohl offensichtlich. Leider keine Ahnung.

Alles Gute,
Hannelore

Hallo,

stellt sich natürlich die Frage, warum dann auch so viele Unternehmen pleite gehen, sich wirtschaftlich in dauernder Schieflage befinden, … die von Handwerksmeistern, Ingenieren, … geleitet werden.

Ja, es ist auf den ersten oberflächlichen Blick hin natürlich ein einfaches Erklärungsmuster, dass ein Unternehmen ohne Geschäftsführung mit branchenspezifischer Ausbildung sicher nur genau deshalb in Schieflage ist, wenn es zu einer solchen kommt. Aber zutreffend muss dies deshalb noch lange nicht in jedem Fall sein.

Ein Unternehmen zu führen setzt neben Branchenkenntnissen eine Menge Führungskompetenz, wirtschaftliche und rechtliche Fähigkeiten, … voraus. Und in einer arbeitsteiligen Gesellschaft macht es mit zunehmender Unternehmensgröße Sinn, diese Kompetenzen mit verschiedenen Leuten zu besetzten. Und ja, der noch so gute Ingenieur tut im Zweifelsfall gut daran, sich selbst nicht (alleine) an die Spitze seines Unternehmens zu setzen, sondern da jemand stehen zu haben, der mehr Kaufmann, mehr Führungskraft mit großer Erfahrung in Personalführung, mehr Vertriebler, mehr gut vernetzter Organisator, mehr Jurist, … ist, als er selbst.

Sicherlich ist es wünschenswert, wenn diese Leute dann auch konkretes Branchen-Knowhow mitbringen, aber die berufliche und Ausbildungsrealität setzt dem natürlich Grenzen. Der Ingenieur, der dann auch noch Dipl. Kfm. wird (oder umgekehrt) ist aus nachvollziehbaren Gründen eher selten. Und als Jurist mit echter langjähriger Berufserfahrung im Geschäft mit IT-Großprojekten ist mir noch kein Kollege über den Weg gelaufen, der einen vergleichbaren Hintergrund in beiden Bereichen hätte. Trotzdem gibt es da viele Leute die einen sehr guten Job in der Geschäftführung oder nahe an dieser machen, auch wenn sie „nur“ zwei juristische Staatsexamen haben, und nur eher zufällig in genau diese Branche reingeraten sind, und nur sehr oberflächliche Kenntnisse von dem haben, was ihr Unternehmen fachlich ganz konkret macht.

Und auch wenn ich es durchaus bedauere, dass gerade bei den Wirtschaftswissenschaftlern viele dabei sind, denen es vollkommen egal ist, womit sie/ihr Unternehmen gerade ganz konkret sein Geld verdient, und die nur zu gerne bereit sind, auch mal komplette Unternehmenszweige wie zu klein/zu groß/zu unmodern gewordene Klamotten auf den Secondhand-Markt zu werfen, weil bei ihnen keinerlei Herzblut am Unternehmen, seinen Produkten und Mitarbeitern hängt, so sollte man Leuten, die erfolgreich auch anderswo schon in Führungspositionen waren und da gut saniert haben, nicht per se absprechen, auch in einer vollkommen anderen Branche einen ebenso guten Job machen zu können.

Gruß vom Wiz

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Nachtrag / Konkretisierung
Es ging mir eher um Fälle, wo einer ein Geschäft betreiben will, ohne offiziell ein richtiges Einkommen zu haben, und es deshalb auf den Namen eines Verwandten macht. Und zwar keine Riesen-Firma, sondern etwas, das man normalerweise als Selbstständiger macht. (Zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein freiberuflicher Software-Entwickler oder ein freiberuflicher Journalist oder Fotograf oder Grafiker.)
Nehmen wir mal an, die Firma läuft auf die Oma, und der Betreffende ist als 400 Euro-Jobber dort angestellt. Wenn nun die Firma richtig Umsatz macht (also einen höheren 5-stelligen Betrag im Jahr) und er der einzige Beschäftigte ist und klar ist, dass die Oma keine Ahnung vom Fachgebiet hat, dann kann sich doch jeder ausrechnen, wer die eigentliche Arbeit macht.
Gibt’s da keine Handhabe für einen Gläubiger oder eine andere Partei mit berechtigtem Interesse? Ich meine, wahrscheinlich hätte man in vielen Fällen doch auch einfach zu findende Beweismittel, z.B. mit wessen Handschrift wurde Dokumente ausgefüllt oder unterschrieben, von wem kamen die e-Mails, wer geht immer ans Telefon, wenn man die Firma anruft usw.
Mich wundert einfach, dass das offenbar so einfach geht mit der Firma auf einen anderen Namen.