Unternehmen: Aufbewahrungsfristen f. Unterlagen

Hallo zusammen,

ist irgendwo (Gesetz) und für wie lange festgelegt, welche Aufbewahrungsfristen für folgende Unterlagen gelten? :

  • Kaufverträge für Betriebsmittel (Vermutung: mindestens 10 Jahre, ansonsten so lange sie im Betrieb sind)

  • Unterlagen zu Angestellten (geringfügig Beschäftigte)
    Auch hier Vermutung: 10 Jahre nach letzter Beschäftigung

Schöne Grüße und schönes WE
JoKu

Hallo,

  • Unterlagen zu Angestellten (geringfügig Beschäftigte)
    Auch hier Vermutung: 10 Jahre nach letzter Beschäftigung

Steuerrechtlich sind Lohnunterlagen sechs Jahre aufzubewahren (also die für 2012 bis Ende 2018). Aber ob man sich die Mühe machen muss, die von den Unterlagen auszusortieren, die 10 Jahre aufzubewahren sind…

Sozialversicherungsrechtlich gilt eine kürzer Frist, aber das auseinander zu fummeln, was man steuerlich noch brauch halte ich für fragwürdig. Zumal sich die Unterlagen bei geringfügig Beschäftigten eh regelmäßig sehr übersichtlich gestalten. Ich meine sogar, dass die Archivierung in elektronischer Form mittlerweile gestattet sind, zumindest in meinem Dunstkreis der Sozialversicherung, zB durch einscannen.

Greetz
S_E

Hallo,

Steuerrechtlich sind Lohnunterlagen sechs Jahre aufzubewahren
(also die für 2012 bis Ende 2018).

Hmm, aus welchem § bzw. welchem Absatz kann man das herauslesen?

Sozialversicherungsrechtlich gilt eine kürzer Frist,

Wo könnte die stehen?

aber das auseinander zu fummeln, was man steuerlich noch brauch
halte ich für fragwürdig.

Stimmt. Das Aussortieren macht wenig Sinn.

Greetz
JK

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen zum B. für
-Personalakten
-steuerrelavante Vorgänge als da sind
Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
Buchungsbelege

Hierbei reichen die Fristen von 2 Jahren bis zu 10 Jahren.Da jedoch die Steuerrechtlich relevanten Belege oft ohne die anderen
(zum B.Stundenzettel) nicht nachvollziehbar sind,macht es Sinn,die
Unterlagen generell 10 Jahre aufzubewahren.

Hallo,

Steuerrechtlich sind Lohnunterlagen sechs Jahre aufzubewahren
(also die für 2012 bis Ende 2018).

Hmm, aus welchem § bzw. welchem Absatz kann man das
herauslesen?

$ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG

Sozialversicherungsrechtlich gilt eine kürzer Frist,

Wo könnte die stehen?

§ 28f Abs. 1 SGB IV

Greetz
S_E