Unternehmen aufgelöst: Verschwiegenheitspflicht ?

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, die auch nach Beendigung des Vertrags gilt. Nun wurde die Firma geschlossen. Besteht die Verschwiegenheitspflicht weiterhin?

Grundsätzlich: Ja.
Es stellt sich aber die Frage, ob jemand anderes als die den Vertrag schließende Firma, die es ja dann wohl nicht mehr gibt, ein berechtigtes Interesse an der Verschwiegenheit hat und somit klageberechtigt sein könnte.

Sehr geehrter Herr Johnson,

mit Arbeitsrecht kenne ich mich leider nicht aus.

Viele Grüße
Frank Barschke

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine
Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, die auch nach
Beendigung des Vertrags gilt. Nun wurde die Firma geschlossen.
Besteht die Verschwiegenheitspflicht weiterhin?