Unternehmen existeiet nicht mehr

Angenommen, man kauft einen Artikel und muss einige Zeit später Gewährleistung in Anspruch nehmen, das Unternehmen, wo man die Ware gekauft hat, existiert aber nicht mehr.

Wie geht man in diesem Fall vor? Muss man dann die Ware direkt an den Hersteller schicken um einen Gewährleistungsanpruch prüfen lassen zu können?

Hallo.

Wenn ich dem Schild „Bei Insolvenz keine Rückgaberecht“ (so ähnlich) im Mode & Sport in Raunheim Glauben schenke hat man einfach Pech gehabt. Es sei denn, das Nachfolgeunternehmen übernimmt die Ansprüche der Kunden des Vorgängers. An den Hersteller wird man sich im Schadensfall ohnehin wenden können/müssen, immerhin macht auch der Laden als Vermittler nichts anderes. Im günstigsten Fall heisst es dann entweder Geld zurück, Ware wird repariert oder es gibt eine Neuware.
Die Reparaturansprüche wollen übrigens bewiesen sein (=Kassenzettel, Rechnung,…)

HTH
mfg M.L.

Der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts zu tun, der Anspruch besteht nur ggü. dem Verkäufer. Du kannst den Kram natürlich an den Hersteller schicken, aber wenn der nicht überaus kulant ist, nimmt der die normalen Reparaturpreise.

Wenn der Verkäufer pleite ist, sind evtl. Gewährleistungsansprüche ggü. dem Insolvenzverwalter zu stellen, der sie dann - falls das Verfahren nicht schon eingestellt ist und die Masse dafür ausreicht - ganz oder teilweise befriedigen wird. Wahrscheinlichkeit dafür: Gegen 0.

Gruß,
Christian

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Hallo.

Wenn ich dem Schild „Bei Insolvenz keine Rückgaberecht“ (so
ähnlich) im Mode & Sport in Raunheim Glauben schenke hat man
einfach Pech gehabt. Es sei denn, das Nachfolgeunternehmen
übernimmt die Ansprüche der Kunden des Vorgängers. An den
Hersteller wird man sich im Schadensfall ohnehin wenden
können/müssen, immerhin macht auch der Laden als Vermittler
nichts anderes.

Das betrifft die Abwicklung der Geschichte, der Anspruch besteht nur gegenüber dem Verkäufer.

Gruß,
Christian

Nachtrag
Evtl. gibt es ja eine Herstellergarantie, mit der sich vielleicht was anfangen ließe.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian!

Wenn der Verkäufer pleite :ist, sind evtl.
Gewährleistungsansprüche ggü. :dem Insolvenzverwalter zu
stellen, der sie dann - falls :das Verfahren nicht schon
eingestellt ist und die Masse :dafür ausreicht - ganz oder
teilweise befriedigen wird.

Dafür müßte der Inso-Verwalter

  • den unstillbaren Drang verspüren, sich mit der Sache abgesehen von einem Formbrief ("…mit Bedauern muß ich Ihnen mitteilen…") überhaupt zu beschäftigen,
  • über sachkundiges Personal zur Instandsetzung
  • oder über einen Bestand betriebsbereiter Ersatzgeräte sowie über einen Menschen, der sich in diesem Bestand auskennt, verfügen.

Wahrscheinlichkeit dafür: :Gegen 0.

Ja, im günstigsten Fall.

Gruß
Wolfgang