Hallo,
darf ein Unternehmen, welches Gewinne ausgehändigt die Gewine zurückfordern?
Welches Recht haben sie, wenn Sie der falschen Person ein Gewinn statt in 20€ höhe ein wert von 200€ geschickt haben?
=HALLO()
das ist dann wohl eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung. Man könnte argumentieren, dass man das Geld bereits in gutem Glauben verjuxt und verprasst hat, dass es also nicht mehr da ist. Gerade bei einem geringen Betrag kann man sicher auf guten Glauben argumentieren, da bei 200 Euronen sicher kaum jemand genau prüft, warum ihm das Geld zugeht.
=TSCHÜSS()
Es handelt sich um ein elektronic gerät und nicht um Bargeld dies nur zur Anmerkung
Hallo!
Und das gründet sich worauf?
Gruß
Tom
Das es ein Versehen war
=HALLO()
Und das gründet sich worauf?
auf die §§ 812-822 BGB und die dzugehörige Rechtsprechung.
=TSCHÜSS()
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=HALLO()
Wenn das Gerät nicht untergegangen ist, dann muss es wohl zurückgegeben werden.
=TSCHÜSS()