Unternehmen Gründen für eine Fusionierung!

Wir haben eine Idee und möchten eine Firma gründen.
Da wir nicht genug Geld und Erfahrung auf dieser Branche(Werbeagentur) haben, wird unsere Firma mit einem Konzern zusammen arbeiten(Unternehmen zu fusionieren). In Klartext, Konzern wird unsere Idee verwirklichen und wir möchten im Geschäft bleiben und Geld kassieren.
Jetzt sind die Fragen:

  1. Was sollen wir anmelden: AG, KG, Mini GmbH, GmbH & Co. KG, KGaA usw.
  2. Wie ist es am geschicktesten die Idee zu präsentieren, ohne dass die uns über den Tisch ziehen?
    2.1 Welche Papiere oder sonstige Verträge sollten im Voraus gemacht werden, zur Absicherung vor Diebstahl?

Also das ist eine Einzelfallberatung, die ich hier eigentlich nicht machen kann. Ich würde mir überlegen eine UG zu gründen…geht am schnellsten und ist am günstigsten…Problem ist nur die Akzeptanz in der Wrtschaft, aber wenn keine Kredite von Banken oder Zuliferern gebraucht werden, dürfte das egal sein. 100% Absicherung gegen Ideenklau gibt’ s nicht. Man kann vorher eine Verschwiegenheitsvereinbarung aufsetzten und alle übergebenen Papiere als vertraulich gege zeichnen lassen. Mit einer entsprechenden Vetragsstrafe gibt das zumindest ein bisschen Sicherheit. Aber Ideen sind grundsätzlich recht „flüchtig“ und man sollte sie vollständig erst an Dritte geben, wenn schon eine gewisse Sicherheit und Vertrauen geschaffen wurde.
MfG
JAG

Die Grundüng einer Gesellschaft hat lediglich a.) steuerliche und b.) strafrechtliche Belange. Im Bezug auf den Vertrag hat die zu gründende Gesellschaft im Grunde keinen Einfluss und ist egal.

Auf jedefall einen NDA einfordern > Vertraulichkeitsvereinbarung! Und natürlich entsprechende Absätze über die erlaubte Form der Nutzung eurer Werke/Arbeit.

Um die Urheberrechte dafür zu wahren, am besten mal zum Notar gehen damit.

Das ist sicher ertwas zu komplex um es in ein paar Sätzen auf diesem Portal abzuhandeln. Wirtschafts- bzw. Unternehmensberater sowie Anwälte sind hier gefragt. Da solltet ihr wirklich ein paar Euro investieren wenn ihr nicht auf die Nase fallen wollt. Ist im Übrigen nicht mein Gebiet.

Gruß
Formator

dass die uns über den Tisch ziehen?
2.1 Welche Papiere oder sonstige Verträge sollten im Voraus
gemacht werden, zur Absicherung vor Diebstahl?

Das habe ich schon bei Ihrem Post bei gutefrage.net beantwortet… Mini-GmbH gibt es nicht wirklich, wenn dann sollten sie die Form GbR wählen, was Ihre Verträge belangt enthalte ich mich eines Kommentars

Hallo Kapa,

habe absolut keine Ahnung in solchen Dingen.
Aber ich weiss, dass sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater in solchen Dingen bestens auskennen.

Viel Erfolg.
Freundliche Grüße

Gruß Gott,
ich kann leider Ihre Frage nicht beantworten.
Lediglich müßten Sie die Frage der Haftung beachten. Bei einer KG müßten Sie persönlich haften. Gerade weil die AG für Sie die Arbeit macht und Sie kassieren, würde ich ein KG nicht unbedingt für richtig halten, da Sie hier keine Kontrolle über die Tätigkeit der anderen Fima hätten und dennoch persönlich haften müssen. Eine GmbH (mini oder nicht mini) hat den Vorteil, dass die Haftung beschränkt ist.

Es tut mir leid, mehr kann ich hier nichts dazu sagen.

Schöne Grüßen

ps: es handelt sich vorliegen nicht um eine Rechtsberachtung; daher bestehen mir gegenüber keine Ansprüche.

Hallo,

eine bloße Idee lässt sich leider nur äußerst schwer schützen. Ein Urheberrecht, Markenrecht oder gar Patent auf eine reine Idee gibt es leider nicht.

Außerdem sind die Angaben zu den genauen Rechtsverhältnissen zwischen den beteiligten Personen, des zu gründenden Unternehmens und dem Konzern zu ungenau, als dass ich Ihnen hier einen brauchbaren Rat geben könnte.

Sowas lässt sich nicht im Eilverfahren klären und sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Mit unvorsichtigen Konzepten und Vertragsgestaltungen ist schon mancher eine gute Idee los geworden.

Hier sollten bereits vor Präsentation der Idee entsprechende Verträge mit dem Konzern Non-Disclosure Agreements (NDA), Letter of Intent (LOI) und ggf. Kunden- und Quellschutzvereinbarungen getroffen und Verstöße mit hinreichenden Vertragsstrafen belegt werden.

Einzelheiten müssen wegen der Komplexität dieser Angelegenheit einer konkreten Einzelberatung bzw. einem konkreten Mandant vorbehalten bleiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich derartige Fragen nicht bei www klären lassen.

Dafür stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Bernhard Kelz