Idee oder schriftliches Produktkonzept?
Moin,
die Frage, die sich stellt, lautet doch: Handelt es sich nur um eine Idee oder bereits um ein ausgearbeitetes, schriftliches Konzept?
Denn so weit ich weiß (allerdings bin ich kein Rechtsexperte), lässt sich eine reine IDEE nicht schützen. Schließlich sieht das deutsche Recht auch die Möglichkeit einer Parallelschöpfung.
Wiki fasst zusammen:
„Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.“
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft empfiehlt daher einen Schutzhüllenvertrag.
http://www.bvdw.org/fileadmin/downloads/wissenspool/…
So weit ich das als LAIE interpretieren kann, würde ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept, das die Idee so konkret wie möglich beschreibt, eher unter den Urheberschutz fallen als die bloße Produktidee. Dein Jemand scheint ja schon ein schriftliches Konzept erstellt zu haben, oder???
Dieser Jemand wird von dem Unternehmen daraufhin eingeladen
das Konzept zu präsentieren, würde aber gerne, sollte eine
Umsetzung des Kozeptes stattfinden, hiervon profitieren.
Auf keinen Fall würde ich einem Unternehmen präsentieren, ohne vorher einen Anwalt und einen kompetenten Steuerberater konsultiert zu haben.
Gruß sgw