Ist es prinzipiell möglich ein historisches Unternehmen bzw. Gewerbe (vor 1918) unter gleichem Namen neu zu gründen und sich so in dessen Tradition setzen ?
Selbstverständlich wär das Gewerbe schon längst erloschen.
Hallo!
Die Angaben sind ja recht dürftig, aber ich spinne einfach mal zusammen.
Da ist in einer Stadt ein Schuster, der sein Geschäft z.B. „Muster-Schuster“ nennt und traditionell dem Schusterhandwerk nachgeht.
Das Geschäft wird mangels eines Nachfolgers geschlossen.
Nun kommst Du nach 20/30/90 Jahren auf die Idee, diesen Laden wieder aufleben zu lassen, weil sich viele in diesem Ort noch an diesen Laden erinnern können, bzw. der Laden ist noch überliefert.
Damit sollte nach meiner Meinung eigentlich nur geklärt sein, ob es bezüglich des Namens Rechte dritter gibt. Ansonsten sollte das kein Problem sein.
Gibt es den dieses Gewerbe noch als solches überhaupt?
Da müsste ja über die Handwerkskammer noch geklärt werden, ob man hier auch den Nachweis als Meister zu führen hat.
Um auf Deine Frage zurückzukommen: Prinzipiell JA!
Hallo,
das ist ein juristisches Marken-/Markenrechtsproblem, dass von einem entsprechenden Fachanwalt geprüft werden müsste. Es geht m.E. vermutlich im wesentlichen darum wann das Unternehmen erloschen ist, wer der Rechteinhaber ist usw.
Mfg
Friedrich Schneider
Hallo, grundsätzlich kann man jedes Gewerbe neu gründen. Jedoch ist dabei zu beachten ob nicht die Rechts an dem damaligen Gewerbe nicht doch noch geschützt sind, bzw, ob es heute noch lebende Nachfahren des damaligen Besitzers gibt, die gefragt werden müssen. Dto müssen gegebenfalls auch andere Kritierien in Erwägung gezogen werden (z.B. handelt es sich um ein meisterpflichtiges Handwerk).
Um welches Gewerbe würde es den gehen?
mfg Thomas
Guten Morgen,
das hängt davon ab, ob und wenn ja wer Namens-Rechte oder sonstige Rechte an dem Ursprungsunternehmen hat. Insgesamt muss man also wesentlich mehr wissen, um die Frage konkret beantworten zu können.
Meinen Sie mit „Tradition setzen“ die Tatsache, dass sie unter dem alten Firmennamen neue Geschäfte machen wollen?
Das halte ich schon allein aus Wettbewerbsgründen für bedenklich.
Viel Glück.
Uuups. Schwierige Frage.
Prinzipiell sehe ich das positiv. Jedoch muss im Einzelfall geklärt werden, ob jemand noch Rechte (Namens- oder Markenrechte) hat. Bezüglich der Markenrechte kann man sich selbst einen ersten Überblick verschaffen und in der Online-Datenbank des deutschen Patentamtes nachschauen:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Da diese Angelegenheit allerdings nicht ganz ohne juristische Rafinesse ist, empfehle ich, hier einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Viel Erfolg bei der Gründung.
MfG
Uwe Küpper
www.kr-berater.de
Hi, kann ich leider nicht beantworten. Das ist Gesellschaftsrecht. LG
Hallo!
Puh, da kenn ich mich nicht gut genug aus, sorry! Solange der Name nicht geschützt war, dürfte das doch zwar eigentlich kein Problem sein, aber ich bin nicht sicher.
LG Martina
Hallo,
lies Dir mal das HGB durch §22
wenn ich es richtig sehe, brauchst Du dazu die Einwilligung der Erben
Viel Erfolg
Ann
Hallo,
sofern der Unternehmensname marken- und/oder patentrechlich nicht (mehr) geschützt ist, ja.
Hier wird auch zwischen Deutschland und internationalem Parkett unterschieden. In jedem fall lohnt es sich, ein wenig Zeit zu investieren.
Dies empfehle ich aber im Vorfeld genau zu recherchieren, da es ansonsten sehr teuer werden kann.
Die IHK´n Handwerkskammern oder natürlich auch Rechtsanwälte helfen hierbei. Aus Kostengründen würde ich jedoch erst mal selbst recherchieren, da z.b. Rechts- oder Patentanwälte nicht gerade günstig sind.
Das Internet bietet ja hier eine gute Basis.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
MFG
Kiriakos Makris