Rechtsformen stellen Muster aus Normen und Verfügungsrechten
dar, die auf das Eigenkapital gerichtet sind.
Das Eigenkapital des Unternehmens kann anhand von sechs
Merkmalen beurteilt werden:
Veränderlichkeit im Zeitablauf
Unbestimmtheit
Haftung
Fristigkeit
Mitbestimmungsrecht
Persönliche Mitarbeit
Die Struktur einer Unternehmensform ergibt sich aus Kombinationen
unterschiedlicher Ausprägungen dieser Eigenkapitalmerkmale.
Unternehmen lassen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften
einteilen.
Und da stolpere ich halt über duie Fristigkeit.
Hat das was damit zu tun das man je nach Unternehmensform unterschiedlich einfach Verbindlichkeiten aufnehmen kann oder auf was bezieht sich das ?
Rechtsformen stellen Muster aus Normen und Verfügungsrechten
dar, die auf das Eigenkapital gerichtet sind.
Das Eigenkapital des Unternehmens kann anhand von sechs
Merkmalen beurteilt werden:
Veränderlichkeit im Zeitablauf
Unbestimmtheit
Haftung
Fristigkeit
Mitbestimmungsrecht
Persönliche Mitarbeit
Die Struktur einer Unternehmensform ergibt sich aus
Kombinationen
unterschiedlicher Ausprägungen dieser Eigenkapitalmerkmale.
Unternehmen lassen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften
einteilen.
Und da stolpere ich halt über duie Fristigkeit.
Darüber sollte man auch stolpern. Eigenkapital ist prinzipiell unbefristet. Es gibt zwar diverse Mischformen von Eigen- und Fremdkapital, die rein wirtschaftlich dem Eigenkapital zugerechnet werden können, aber dennoch Fremdkapital bleiben.
Um es anders zu formulieren: ob es sich bei einem Finanzierungsinstrument um Eigenkapital handelt, wird u.a. daran festgemacht, ob es dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht.