Unternehmen vererben / aufteilen - wie?

Hallo,
folgendes fiktive Beispiel:

Ein Ehepaar führt ein (Familien-) Unternehmen und hat drei Kinder, wovon eines das Unternehmen später weiterführen soll. Das Erbe soll jetzt aufgeteilt werden (also geklärt werden, wer kriegt was). Das Problem ist, dass das Unternehmen einerseits nicht auseinandergerissen oder verkauft werden soll, andererseits aber auch nicht so groß / ertragreich ist, dass der weiterführende Erbe seine Geschwister aus den laufenden Erträgen so ausbezahlen könnte, dass alle letztlich die gleiche Summe kriegen.

Ich nehme an, so eine Situation kommt bei Handwerkerfamilien u.ä. öfter vor. Wie einigt man sich dann in der Regel? Verzichten die Geschwister auf eine gleichmäßige Aufteilung zugunsten des Fortbestands des Unternehmens?

Hallo,

folgendes fiktive Beispiel:

Ein Ehepaar führt ein (Familien-) Unternehmen und hat drei
Kinder, wovon eines das Unternehmen später weiterführen soll.
Das Erbe soll jetzt aufgeteilt werden (also geklärt werden,
wer kriegt was). Das Problem ist, dass das Unternehmen
einerseits nicht auseinandergerissen oder verkauft werden
soll, andererseits aber auch nicht so groß / ertragreich ist,
dass der weiterführende Erbe seine Geschwister aus den
laufenden Erträgen so ausbezahlen könnte, dass alle letztlich
die gleiche Summe kriegen.

Ich nehme an, so eine Situation kommt bei Handwerkerfamilien
u.ä. öfter vor. Wie einigt man sich dann in der Regel?

ein In-der-Regel-Verfahren gibt es bei solch komplexen Sachverhalten nicht. Individuelle Interessenlagen, Sachverhalte und Umstände machen es nötig, den Fall konkret anzuschauen, um ein vernünftiges Ergebnis zu erhalten. Der Gang zum Steuerberater oder Rechtsanwalt zur Beratung wird dringend empfohlen.

Gruß
cosis

Ich nehme an, so eine Situation kommt bei Handwerkerfamilien
u.ä. öfter vor. Wie einigt man sich dann in der Regel?
Verzichten die Geschwister auf eine gleichmäßige Aufteilung
zugunsten des Fortbestands des Unternehmens?

man regelt das durch eine qualifizierte nachfolgeklausel im gesellschaftsvertrag. dadurch wird sichergestellt, dass das unternehmen nicht später durch die erben/erbengemeinschaft zerschlagen wird bzw. eine effektive geschäftsführung möglich bleibt.

es gibt mehrere möglichkeiten den geldwert des unternehmens unter den anderen erben aufzuteilen, z.b. jährlich anteilige auszahlung eines teils des unternehmensgewinnst.
auch erbrechtlich kann das ziel dadurch verwirklich werden, indem man das unternehmen im rahmen eines vorausvermächtnisses an den auserwählten erben überträgt. das birgt allerdings weitere probleme etwa pflichtteilsergänzungsansprüche der übrigen erben.

wie mein vorredner sagte, sollte man sich je nach den eigenen wünschen beraten lassen. besonders zu empfehlen sind hierfür notare, die sich unablässlich mit dem gesellschaftsrecht bzw. erbrecht beschäftigen…