Unternehmen weigert sich Fahrtkosten zu zahle

Hallo, folgender (fiktiver) Fall:
Unternehmen schreibt Stelle aus,Herr A. bewirbt sich darauf und wird zunächst telefonisch zum Vorstellungsgespräch eingeladen.Herr A. fragt ausdrücklich in diesem Gespräch nach ob die Fahrtkosten vom Unternehmen übernommen werden da Herr A. ca. 320 km vom Unternehmen weg wohnt. Dies wird durch das Unternehmen ausdrücklich bejaht.
Auch in der Email zur Einladung zum Vorstellungsgespräch wird nicht erwähnt dass das Unternehmen die Fahrtkosten nicht übernehmen möchte.
Herr A. fährt also guten Gewissens zum Vorstellungsgespräch,es verläuft ok. Herr A. fragt nach dem Vorstellungsgespräch nochmals wegen der Fahrtkosten nach,die Personalfrau sagt ihm er solle einfach eine Email mit den éntstandenen Kosten an Sie schicken und alles wird gut. Herr A. entscheided sich gegen das Unternehmen und fängt woanders an.
Er schickt per Email seine Fahrtkosten und wartet. Nach einem Monat ist noch nichts auf seinem Konto,er schreibt ein zweites Mal.Nach 2 Monaten ist immer noch nichts auf seinem Konto,er schreibt ein drittes Mal mit dem Hinweis auf §670 BGB.
Nichts passiert.
Was kann Herr A. noch tun um seine (immerhin fast 200 Euro) entstandenen Kosten vom Unternehmen zu bekommen?

Gruss Mark

Hallo

Mahnbescheid beantragen.

Gruß,
LeoLo

Hallo, folgender (fiktiver) Fall:
Unternehmen schreibt Stelle aus,Herr A. bewirbt sich darauf
und wird zunächst telefonisch zum Vorstellungsgespräch
eingeladen.Herr A. fragt ausdrücklich in diesem Gespräch nach
ob die Fahrtkosten vom Unternehmen übernommen werden da Herr
A. ca. 320 km vom Unternehmen weg wohnt. Dies wird durch das
Unternehmen ausdrücklich bejaht.
Auch in der Email zur Einladung zum Vorstellungsgespräch wird
nicht erwähnt dass das Unternehmen die Fahrtkosten nicht
übernehmen möchte.
Herr A. fährt also guten Gewissens zum Vorstellungsgespräch,es
verläuft ok. Herr A. fragt nach dem Vorstellungsgespräch
nochmals wegen der Fahrtkosten nach,die Personalfrau sagt ihm
er solle einfach eine Email mit den éntstandenen Kosten an Sie
schicken und alles wird gut. Herr A. entscheided sich gegen
das Unternehmen und fängt woanders an.
Er schickt per Email seine Fahrtkosten und wartet. Nach einem
Monat ist noch nichts auf seinem Konto,er schreibt ein zweites
Mal.Nach 2 Monaten ist immer noch nichts auf seinem Konto,er
schreibt ein drittes Mal mit dem Hinweis auf §670 BGB.
Nichts passiert.
Was kann Herr A. noch tun um seine (immerhin fast 200 Euro)
entstandenen Kosten vom Unternehmen zu bekommen?

Weg A: wie bereits vom Vorredner gesagt: Mahnbescheid.

Das Problem ist nur, wenn die widersprechen, kannst du Klage erheben und tritts die Beweispflicht an.

HAST DU IRGENDEINEN BEWEIS DASS DU DORT WARST?
Sag jetzt bitte nicht: Ich habe doch den E-Mail-Verkehr.
Die Einladung, und der nicterwähnte Auschluss nach 670 BGB, heisst garnichts. Es heisst nur, das du eingeladen warst. und jetzt noch mal:

Hast auch einen Beweis, das du die Einladung angenommen hast und tatsächlich dort hingereist bist???
Genau hier scheiden sich die Geister üblich. Wenn die gegenseite sagt: eingeladen hatten wir, aber gekommen war er nicht, bleibt dem Richter nichts übrig als dir einen angenehmen Tag zu wünschen.

Weg B:
Riesen Rabatz bei der Unternehmensleitung machen. Direkte Bschwerde, scharfer Ton, an den Vorstand/Gesch.ltg./Inhaber/Aufsichtsrat.
Drunter schreiben, ob sie zustimmen ihre Entscheidung im Internet zu veröffentlichen. Zur Zahlung auffordern mit kurzer Frist.
Mahnbescheidsvordruck aufheben für Privatpersonen, bei denen wirkt das noch (einigermaßen). Eine Fa. wiederspricht in aller Regel.

Weg C:
falls B dauert, Strafanzeige wegen verdacht des Betruges, wichtig ist das Wort VERDACHT. alles klar. Strafeverfahren sind öffentlich, bekommen ein Aktenzeichen und die Presse darf berichten. Letzteres interessiert wiederum die Unternehmensleitung.

Anders geht es leider nicht mehr in Deutschland.
Viel Erfolg.