Unternehmensbeteiligung & Besteuerung von Gehalt

Ein Arbeitnehmer beabsichtigt in ein Unternehmen einzusteigen und sich an dem Kapital zu beteiligen. Da er kein eigenes Kapital hat, wird er auf einen Teil seines Gehalts verzichten, und diesen Gehaltsverzicht als Einlage in das Unternehmen verwenden. Da das Unternehmen bereits einen Unternehmenswert hat hat der Arbeitnehmer ein steuerliches Problem: Wie kann er verhindern dass seine werthaltigen Unternehmensanteile als Gehaltsbestandteil gesehen werden und er den Wert dieser Anteile versteuern muss. Es muss doch Modelle geben wo Gesellschaftern/Mitarbeitern Anteile übertragen werden als Ersatz für Gehaltszahlungen? Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Benedict Schoeller

§ 19a EStG galt bis 31.03.2009
Hi !

Bis zum 31.03.2009 galt für Mitarbeiterbeteiligungen der § 19a EStG. Diese gesetzliche Grundlage ist mittlerweile vollständig aufgehoben.

Ob die ehemaligen Regelungen jetzt analog weitergelten, weiß ich nicht zu sagen, aber möglicherweise hilft dieser Ansatz schon mal bei der Recherche in Steuerkommentaren.

Als weiterer Einstieg in das Thema kann sicher auch dieser Beitrag helfen http://de.wikipedia.org/wiki/Mitarbeiter-Kapitalbete…

BARUL76

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