Unternehmensbezeichnung

Liebe Leser,

mal angenommen ein Kleinunternehmen im Event-Bereich zB mit dem Namen „Kirschkern-Projekte“ bietet Veranstaltungen unter einem bestimmten Namen an, zB „Kern-Fotografie“, wirbt mit diesem Namen und hat auch eine Website unter dem Namen laufen-
wäre es rechtlich in Ordnung das Wort „Fotgrafie“ im (Angebots-)Namen zu führen, auch wenn es sich um Events und nicht um vorrangig fotografische Dienstleistungen handelt?
Die Fotografie also nur einen Teil des angebotenen Events ausmacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Danke!!

Anna

Hallo

Fotografie kann auch ein freier Beruf sein. Fotografie ist unproblematisch in der Bezeichnung, nur der / die Fotograf/in ist eine gschützte Berufsbezeichnung, die ohne entsprechende Ausbildung nicht verwendet werden darf.

Ansonsten, ob der Firmenname das Angebot umfassend beschreibt oder nur einen Teil davon, ist meiner Ansicht nach nicht rechtlich relevant. Wenn sich jemand nur „Auto-Müller“ nennt, aber auch Fahrräder verkauft, ist das vielleicht nur halt eben nicht geschickt.

Gruß
orangegestreift

Hallo Anna,
das Kleinunternehmen in deinem Besipiel kann sich nennen, wie es will. Auch bspw. Kirschkern-Fotograf. Seit 2004 ist Fotograf keine „geschützte“ Berufsbezeichnung mehr. Jeder, der denkt, er könne fotografieren, kann sich Fotograf nennen. Also erst recht auch Fotografie.

Herzlichen Dank für eure Antworten!