Klar ist die Bezeichnung muss Vor- und Zunamen enthalten!
Klar ist mir jedoch nicht, dass man eine „Sachbezeichnung“ nachstellen darf.
Was versteht man aber im Allgemeinen unter einer solchen Sachbezeichnung???
Klar ist die Bezeichnung muss Vor- und Zunamen enthalten!
Wie kommst du darauf?? Dies stimmt nämlich nicht!
Klar stimmt das, für alle Unternehmen die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sondern nur mit einfachem Gewerbeschein laufen.
Also v.a. Einzelunternehmer und GbR.
Stimmt nicht! Du kannst eine Phantasiebezeichnung führen. Eine Kombination mit deinem Namen wurde schon länger abgeschafft. Dein Name (zzgl. ggf. weiterer) muss nur noch in der Adresszeile etc. aufgeführt sein.
Gruß
Falke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]