Hallo,
leider bin ich da selbst ueberfragt.
Die Frage ist, ob in so einem Fall eine UG die richtige Rechtsform ist.
IMHO ist es sehr sinnvoll, dass die WebSite der Firma gehoert, wenn das die Geschaeftsgrundlage ist. So lange man sich nicht extrem gut versteht (sowas wie Blutsbrueder – gibt es heute wohl nicht mehr), sollte man sich da absichern.
Leider kenne ich mich da zu wenig aus. Besser jemand anderes Fragen. Warum soll es eine UG sein? Kann die wirklich keine Einlagen haben??? Ehrlich gesagt, glaube ich das nicht. Eine UG ist sowas wie eine GmbH, wenn ich recht informiert bin. Mindestkapital 1 Euro. Warum sollten Einlagen nicht moeglich sein? Vielleicht keine Sacheinlagen? Wenn ja, dann koennte die UG bestimmt die Website kaufen, da es eine jur. Person ist.
Aber naeheres kann man vielleicht einen Juristen fragen, oder es gibt auch andere Foren im Internet, bei denen solche Fragen diskutiert werden. Vielleicht kann man die Frage auch den Notar stellen, den man zur Gruendung ohnehin braucht.
VG,
/juergen