Unternehmensgesellschaft 2 Personen mit Webseite

Hi,

ich will mit einem Kumpel eine UG gründen. Ich will, dass Teil der UG seine Internetseite ist. Man kann ja keine Sacheinlagen einbringen bei der UG. Wie formuliere ich die Satzung, dass die Webseite Teil der UG wird. Ist dies überhaupt möglich? Hintergrund: Ich habe Angst, dass wenn wir uns streiten, er mit der Seite abhaut. Er ist als Eigentümer eingetragen. Die UG fällt und steht aber mit der Webseite.

Gruss JJ

Hallo,

leider bin ich da selbst ueberfragt.

Die Frage ist, ob in so einem Fall eine UG die richtige Rechtsform ist.

IMHO ist es sehr sinnvoll, dass die WebSite der Firma gehoert, wenn das die Geschaeftsgrundlage ist. So lange man sich nicht extrem gut versteht (sowas wie Blutsbrueder – gibt es heute wohl nicht mehr), sollte man sich da absichern.

Leider kenne ich mich da zu wenig aus. Besser jemand anderes Fragen. Warum soll es eine UG sein? Kann die wirklich keine Einlagen haben??? Ehrlich gesagt, glaube ich das nicht. Eine UG ist sowas wie eine GmbH, wenn ich recht informiert bin. Mindestkapital 1 Euro. Warum sollten Einlagen nicht moeglich sein? Vielleicht keine Sacheinlagen? Wenn ja, dann koennte die UG bestimmt die Website kaufen, da es eine jur. Person ist.

Aber naeheres kann man vielleicht einen Juristen fragen, oder es gibt auch andere Foren im Internet, bei denen solche Fragen diskutiert werden. Vielleicht kann man die Frage auch den Notar stellen, den man zur Gruendung ohnehin braucht.

VG,

/juergen

Danke für die Antwort…nach § 5a GmbhG sind bei der UG Sacheinlagen ausgeschlossen…Ja das mit dem Vertrauen…wenn die UG das kauft, ist ja die Webseite nach der Gründung nicht Teil der UG…und müsste ich ihm dann Geld geben? …Empfiehl mir doch bitte ein gutes Forum…

Das einschlaegige Forum ist hier:

https://groups.google.com/group/de.etc.beruf.selbsta…

Ausserdem empfehle ich in so einem Fall Google-Suche.

Bei einem Kauf muesste wohl Geld fliessen – aber es kann auch eine symbolische Summe sein. Ausserdem zahlst nicht Du die, sondern die UG – im Zweifel also jeder von Euch beiden die Haelfte.

Da die UG erst nach der Gruendung den Kauf taetigen kann, waere es vielleicht sinnvoll, in den Gruendungsvertrag reinzuschreiben, dass der Mitgruender sich verpflichtet, die Website an die UG fuer einen genannten Preis an die UG abzutreten.

Hallo

darüber weiss ich auch nicht bescheid
versuche es bei der Interessentvertretung Kammer

Hallo, in eurem Gesellschaftervertrag wird alles Relevante geregelt! Da dieser von einem Notar beglaubigt wird, ist es ratsam, diesen vorab einen Entwurf mit der Bitte um Überprüfung zu senden, dies halte ich für die sicherste Möglichkeit! Viel Erfolg!

Hi,

ich will mit einem Kumpel eine UG gründen.