Hallo geehrte „Wissende“!
Ich möchte mich demnächst als „Eventmanagement“ selbstständig machen? Zu diesem zugegeben kompakten Thema habe ich nun allerdings noch ein paar Detailfragen, welche ich hoffe, nach den bisher sehr guten Erfahrungen, mit Hilfe dieses Forums lösen zu können.
1.) Laut meiner Steuerberaterin benötige ich keine besonderen, expliziten Voraussetzungen, um ein Gewerbe als „Eventmanager“ zu beantragen. Ist das korrekt?
2.) Des Weiteren habe ich vor im Rahmen meiner Tätigkeit auch einen Personenbeförderungsservice anzubieten. Die Beantragung der Genehmigung bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde läuft bereits. Kommen wir aber zu den Detailfragen. Unter anderem möchte ich Krankentransportfahrten (Sitzendbeförderung) durchführen. Wer kann mir genau erläutern, wie ich hiermit beginne? Ich meine, kann ich hier frei werben, Kunden bzw. Patienten befördern, den Selbstkostenanteil einbehalten? Wie rechne ich dann meine Kosten bei der jeweils zuständigen Krankenkasse ab?
3.) Weiter zum Thema Personenbeförderung!
)) Für Mietwagen schreibt das PBefG bzw. die BOKraft unter anderem einen Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage vor. Gibt es Möglichkeiten von einer oder beiden Pflichten befreit zu werden und trotzdem den normalen Mietwagenverkehr durchzuführen? Schließlich entstehen ja auch erhebliche Kosten bei Einbau und Wartung (Wegstreckenzähler muss alle zwei Jahre beim Eichamt geeicht werden!).
4.) Und nun auch schon zu meiner vorletzten Frage!
)) Eigenwerbung an Mietwagen. Ich weiß, dass man im Land Brandenburg mit Genehmigung „nach außen wirkende Eigenwerbung für Mietwagen“ durchführen kann. Wo beantragt man die Genehmigung (bei der oberen Verkehrsbehörde = Bezirksregierung?) und beruft man sich dabei dann auf § 43 der BOKraft? Gibt es Formulare oder Vordrucke diesbezüglich und wie darf die Eigenwerbung dann gestaltet sein?
5.) Und schließlich noch folgendes Fallbeispiel. Ich bin Unternehmer und befördere Personen mit Mietwagen. Aufgrund eines Unfalls oder Defekts fällt mein Fahrzeug aus. Kann ich nun selbst einen Mietwagen eines Dritten anmieten, um meine Tätigkeit so lange fortzuführen, bis mein Fahrzeug wieder einsatzbereit ist? Ich frage dies, weil ja das entsprechende Fahrzeug in geschildertem Fall nicht in meinem Konzessionsauszug vermerkt ist. Gibt es Sonderregelungen diesbezüglich? Ansonsten hätte ich ja in solchen Fällen mitunter enorme Verdienstausfälle!
Ich danke allen, die mir weiterhelfen können und wollen bereits vielmals im Voraus und verbleibe mit besten Grüßen!