Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgendes Thema:
von Harz IV in die Selbständigkeit! - Fördermöglichkeiten -
Der grobe Plan:
- Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen (Grundkapital 1 €) mit Fördermitteln
- Geschäftsfelder der UG benennen (Personalservice & Unternehmensberatung)
- Sich bei der eigenen UG als Geschäftsführer einstellen (auf Mindestlohnbasis)
- sich selbt an Unternehmen verleihen.
- Buchführung ggf. von Steuerberater durchführen lassen.
wer-weiß-was!?
Jegliche Meinung und Anregung (gerne auch elektronische Hinweise), sind willkommen.
MfG
Hallo Edmund!
Das Existenzgründungsbrett ist für dein Anliegen besser geeignet.
Der grobe Plan:
- Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen (Grundkapital 1 €) mit
Fördermitteln
Wenn die UG über ein Vermögen von 1 € verfügt, kann sie schon mal die Briefmarke für die erste Rechnung bezahlen, ohne wegen Überschuldung Insolvenz anmelden zu müssen.
Btw: Von welchen Fördermitteln ist die Rede? Hoffentlich nicht der möglicherweise als Kann-Leistung gewährte Zuschuss vom Jobcenter, von dem der Gründer seine Krankenversicherung bezahlen, aber keine Unternehmensgründung finanzieren kann.
- Geschäftsfelder der UG benennen (Personalservice &
Unternehmensberatung)
Originell und innovativ. Auf derartigen Gründergeist hat alle Welt gewartet.
- Sich bei der eigenen UG als Geschäftsführer einstellen (auf
Mindestlohnbasis)
- sich selbt an Unternehmen verleihen.
- Buchführung ggf. von Steuerberater durchführen lassen.
Steuerberater haben die eklige Angewohnheit, bezahlt werden zu wollen. Wovon denn?
Hier fehlt noch ein Punkt:
- Insolvenz anmelden
Gruß
Wolfgang