Unternehmensgruendung in den USA

Hey there,

also ich moechte gerne mit einem Amerikaner ein internationales Unternehmen gruenden (Import/Exportgeschaeft). Eigentlich wollten wir dieses in den USA gruenden… Allerdings bin ich als Auslaender nicht berechtigt mich als Gruender bzw. Teilhaber eintragen zu lassen. Na ja ganz plump in die Runde gefragt: „Was wuerdet ihr Cracks mir raten?“. Gibt es empfehlenswerte Mischformen (Corp. & Co KG zum Beispiel), oder was gibt es sonst fuer Moeglichkeiten? Ich bin fuer jede Antwort dankbar… Also in dem Sinne: Danke schonmal fuer eure Hilfen!

Viele Gruesse

z. B. Delaware LLC geht mit Sitz in D und USA. Die entsprechende KG nur mit Sitz in D.

Hallo,

ich kann dir leider nicht helfen da ich kein Experte für Unternehmensgründung Ausland bin

Gruß

Pat

Hey,

  1. Eine Mischform, also eine Inc. & Co KG ist durchaus möglich und so auch schon hundertfach in deutschen Handelsregistern eingetragen.
  2. Ist es auch als Deutscher problemlos möglich in den USA ein Unternehmen zu gründen…

Hierzu gibt es einige Gründungsagenturen, die darauf spezialisiert sind (z.B. http://www.usag24.com/)

Gruß

Leide hab ich da keine Ahnung…

Hallo,
darüber habe ich leider gar kein Wissen.

lg

Hallo,

leider habe ich noch keine Erfarungen mit USA gemacht und kann Ihnen keine Info. geben.

Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg mit Ihrem Vorhaben.

Herzliche Grüsse
To Van

Sehr geehrte Fragerin,
Ihre Frage ist nicht so richtig eindeutig: Soll die Firma in Deutschland oder in den USA gegründet werden? Für letzteres bin ich kein Spezialist und kann nicht beurteilen, ob Sie dort in den USA tatsächlich nicht als Beteiligter fungieren könnten.

Soll die Firma in Deutschland gegrümndet werden, können Sie sich - auch als Ausländer, der Sie wohl sind? - beteiligen, z. B. durch Geschäftsanteile yan einer GmbH oder als Aktionär an einer AG. Allerdings ist es problematisch, als Geschäftsführer oder Vorstand zu fungieren, weil Sie dafür vermutlich eine Arbeitserlaubnis erwirken müßten.

Von den Einzelheiten abgesehen, gäb e es aber in jedem Falle folgende Möglichkeiten:
An einer ausländischen Firma werden Ihre Anteile durch einen Treuhänder gehalten und im entsprechenden Vertrag werden die Einzelheiten Ihrer Beteiligung und ggf. Nachschußpflichten geregelt oder Sie machen mit dem Inhaber der amerikanischen Firma einen Treuhandvertrag, wie Ihnen Ihr Anteil am Erfolg des Unternehmens zufließen kann.

Einzelheiten einer solchen vertraglichen Regelung könnten für den konkreten Einzelfall im Rahmen eines anwaltlichen Beratung (unsere Kanzlei macht dafür Zeithonorarvereinbarungen mit einem Höchstlimit) erarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen RA Prof. Dr. Streich

Hallo,

keine Ahnng!!!
MfG
PB

Hey dirtyacegirl,
danke für deine Nachfrage.
Ich kann dir leider nicht helfen, weil das eine
sehr spezielle Frage ist, die ich als Persönlichkeitscoach nicht beantworten kann.

Liebe Grüße

Also ein international agierendes Unternehmen muss nicht zwangsweise in mehereren Ländern ein Gewerbe angemeldet haben um Ex- bzw. Import betreiben zu können. Unter „normalen“ Bedingungen genügt in D ein Gewerbe anzumelden.Das ein Ausländer in den USA nicht berechigt sein soll sich als Gründer oder Teilhaber eintragen zu lassen ist totaler Quatsch. Offenbar versucht hier einer den anderen über den Tisch zu ziehen ??. Die USA hat 52… ?? Bundesstaaten diese regulieren autark nach eigener Gesetzgebung wer welches Gewerbe berteiben darf. So darf ein Deutscher in Las Vegas / Nevada eine Firma gründen, die Ihren Geschäftszweck auch ausserhalb der USA hat. Allerdings gibt es dafür natürlich Ausnahmen z.B. Gewerbe die Sonderregelungen unterliegen z.B. handel und Export mit Pharmazeutischen Präparaten, Tierhandel, Waffenhandel, Alkohol etc…
Also zuersteinmal muss festgestellt werden ob wie oben aufgeführt das Gewerbe einer Sondererlaubnis bedarf.
Aus Erfahrung kann ich berichten das die Deutschen Behörden besser und Qualifizierter Arbeiten als die US-Behörden, teilweise ignorieren die US-Behörden ihre eigene Bestimmungen aus Unwissenheit oder aus Faulheit und lassen Waren Wochenlang trotz Freihandelsabkommen im Zollfreilager unbearbeitet und unbeachtet liegen.Im Moment ist zu beobachten das die Bürger der USA gerne Waren die IN den USA hergestellt werden kaufen. Gebühren für Aus- und Einfuhrgenehmigungen sind in D günstiger. Insgesamt kann man sagen das der Deutsche Zoll besser Organisiert ist und insbesondere die Bearbeitungszeiten in D kürzer sind. Die Unternehmensform hängt immer vom jeweiligen Geschäftsinhalt ab. Was will die Firma handeln und was ist der Zweck des Unternehmens ?? Hat die Firma ersteinmal ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen und arbeitet erfolgreich kann später aus Steuerrechtlichen Gründen eine andere Unternehmensform gewählt werden. Sinnvoll erscheint erst einmal das gesamte Ding auf die Beine zu stellen.
Hoffe hiermit etwas geholfen zu haben

Hallo, tut mir leid - kenne mich mit Unternehmensgründungen in USA und auch mit den erwähnten gesellschaftlichen Mischformen nicht gut genug aus. Viel Glück trotzdem!