Sehr geehrte Fragerin,
Ihre Frage ist nicht so richtig eindeutig: Soll die Firma in Deutschland oder in den USA gegründet werden? Für letzteres bin ich kein Spezialist und kann nicht beurteilen, ob Sie dort in den USA tatsächlich nicht als Beteiligter fungieren könnten.
Soll die Firma in Deutschland gegrümndet werden, können Sie sich - auch als Ausländer, der Sie wohl sind? - beteiligen, z. B. durch Geschäftsanteile yan einer GmbH oder als Aktionär an einer AG. Allerdings ist es problematisch, als Geschäftsführer oder Vorstand zu fungieren, weil Sie dafür vermutlich eine Arbeitserlaubnis erwirken müßten.
Von den Einzelheiten abgesehen, gäb e es aber in jedem Falle folgende Möglichkeiten:
An einer ausländischen Firma werden Ihre Anteile durch einen Treuhänder gehalten und im entsprechenden Vertrag werden die Einzelheiten Ihrer Beteiligung und ggf. Nachschußpflichten geregelt oder Sie machen mit dem Inhaber der amerikanischen Firma einen Treuhandvertrag, wie Ihnen Ihr Anteil am Erfolg des Unternehmens zufließen kann.
Einzelheiten einer solchen vertraglichen Regelung könnten für den konkreten Einzelfall im Rahmen eines anwaltlichen Beratung (unsere Kanzlei macht dafür Zeithonorarvereinbarungen mit einem Höchstlimit) erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen RA Prof. Dr. Streich